30.11.2001

Bundesrat befürwortet neues Konzept der EU, Beihilfen für Steinkohlenbergbau schrittweise abzubauen

Der Bundesrat hat heute zu dem Verordnungsvorschlag des Rates über staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau Stellung genommen. Hintergrund der Vorlage ist, dass der EGKS-Vertrag im Juli 2002 ausläuft. Durch den Verordnungsvorschlag sollen die staatlichen Beihilfen für den Steinkohlenbergbau ab Sommer 2002 neu geregelt werden.

Gemeinsam mit der Kommission ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine Nachfolgeregelung zum EGKS-Vertrag auf keinen Fall ein Abrücken vom Prozess der Umstrukturierung und der Produktionsverringerung bedeuten kann. Die Beihilfen für den Steinkohlenbergbau müssten kontinuierlich und nennenswert abgebaut werden. Nur solche Schachtanlagen seien weiterhin förderungsfähig, die unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen zur Sicherheit der Energieversorgung beitragen.

Der Bundesrat bekräftigt noch einmal, dass eine eigenständige umfassende Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft für eine wirksam abgestimmte Energiepolitik in Europa nicht erforderlich ist.

Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, bis Ende 2006 einen Erfahrungsbericht über die Anwendung der Beihilferegelung und gegebenenfalls Änderungsvorschläge vorzulegen. Angesichts der nicht absehbaren Veränderungen auf dem Energiemarkt sei es notwendig, in fünf Jahren erneut zu prüfen, inwieweit die heimische Steinkohle wirksam und zu vertretbaren Kosten zur Energieversorgungssicherheit beiträgt. Hierbei müsse insbesondere auch die Entwicklung der erneuerbaren Energieträger berücksichtigt werden. Auch der Bundesrat vertritt den Standpunkt, dass der Abbau der Beihilfen für den Steinkohlenbergbau eine Neuverteilung der Beihilfen zu Gunsten der erneuerbaren Energiequellen ermöglichen werde.

Nach dem Verordnungsvorschlag soll die minimale Kohleproduktion Teil eines nationalen Primärenergiesockels sein, zu dem auch erneuerbare Energien gerechnet werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dadurch die erneuerbaren Energieträger und die Steinkohle in ein besonderes Konkurrenzverhältnis gebracht werden. Dieser gemeinsame Primärenergiesockel berge die Gefahr, dass die Entwicklung der erneuerbaren Energien als CO2-freie Energieträger - und damit ein wesentliches Element des Klimaschutzes - von vornherein beschränkt werde. Dies widerspräche aber dem Ziel der CO2-freien Energieerzeugung. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung, dafür einzutreten, dass auf den Ansatz eines gemeinsamen Primärenergiesockels für Steinkohle und erneuerbare Energieträger verzichtet wird.

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau

Drucksache 754/01 (Beschluss)

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