Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Vermittlungsausschuss zum Bundeswehrneuausrichtungsgesetz angerufen.
Als inakzeptabel wurde das vom Deutschen Bundestag beschlossene Versorgungskonzept für vorzeitig in den Ruhestand versetzte Berufssoldaten bezeichnet. Insoweit sieht der Gesetzesbeschluss vor, dass in den Jahren 2002 bis 2006 bis zu 3.000 Berufssoldaten mit ihrer Zustimmung vor Überschreiten der für sie maßgeblichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden können, wenn sie das 50. Lebensjahr vollendet haben und hiermit die Jahrgangsstrukturen an die Vorgaben des jeweils gültigen Personalstrukturmodells angepasst werden. Der Bundesrat wendet sich gegen die vorgesehenen Versorgungsregelungen, wonach die bis zu elf Jahre vorzeitig in den Ruhestand versetzten Berufssoldaten in ihrer Versorgung im Ergebnis so gestellt werden, als ob sie die maßgebliche Altersgrenze erreicht hätten. Die Ausnahmeregelungen sind nach Ansicht des Bundesrates derart vorteilhaft ausgestaltet, dass sie zu einer nicht vertretbaren Besserstellung der Berufssoldaten führen würden. Eine solche Privilegierung wäre schon wegen der gebotenen Gleichbehandlung mit der Beamtenschaft äußerst problematisch. Hinzu komme, dass die Regelungen auch sozialpolitisch überaus bedenklich wären, da die Frühverrentungspraxis inzwischen nachhaltig eingeschränkt worden und ein vorzeitiger Renteneintritt nur noch unter Inkaufnahme von finanziell einschneidenden Rentenabschlägen möglich ist. Die auf Kosten des Steuerzahlers finanzierte versorgungsrechtliche Besserstellung der vorzeitig in den Ruhestand versetzten Berufssoldaten könne in ihrer Summe auch der Öffentlichkeit gegenüber kaum vermittelt werden, zumal andererseits die finanziellen Probleme der Bundeswehr evident seien. Vor diesem Hintergrund sind nach Auffassung des Bundesrates einige einschränkende Maßnahmen unverzichtbar: Die Regelung über den Versorgungsabschlag soll im Hinblick auf die versorgungs- und sozialpolitisch gebotene Gleichbehandlung der Berufssoldaten, Beamten und Arbeitnehmer sowie zur Begrenzung der durch die längere Laufzeit der Bezüge anfallenden Versorgungsausgaben entsprechend angewendet werden. Die Regelung über die Zahlung eines einmaligen Ausgleichs soll gestrichen werden, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt seien und insbesondere eine zusätzliche finanzielle Besserstellung gegenüber den wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten vermieden werden soll. Schließlich soll auch die Regelung über die besondere Höchstgrenze bei der Anrechnung von privatem Erwerbseinkommen entfallen.
Seine grundsätzlichen Bedenken gegen die vorgesehene Vorruhestandsregelung stellte der Bundesrat zurück. Gleichwohl wies er darauf hin, dass diese im Widerspruch zu der in der Zielplanung des Bundesverteidigungsministeriums vorgesehenen Erhöhung der absoluten Zahl von Berufs- und Zeitsoldaten in der Bundeswehr sowie mit der Anhebung der allgemeinen und besonderen Altersgrenzen für Berufssoldaten am 1. Januar 2002 und nochmals am 1. Januar 2007 stehe. Die Problematik der Altersstruktur finde sich im Übrigen in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes gleichermaßen.
Neben der geplanten Anpassung der Personalstärke der Streitkräfte sieht das vom Deutschen Bundestag am 9. November 2001 beschlossene Gesetz die Verkürzung des Grundwehrdienstes von zehn auf neun Monate vor. Diese Dienstzeit soll je nach Bedarf der Streitkräfte zusammenhängend oder in Abschnitten geleistet werden können. Die Verkürzung des Grundwehrdienstes führt auch zu einer Verkürzung des Zivildienstes von elf auf zehn Monate.
Gesetz zur Neuausrichtung der Bundeswehr (Bundeswehrneuausrichtungsgesetz - BwNeuAusrG)
Drucksache 910/01 (Beschluss)
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