Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser die Zustimmung verweigert.
Das Gesetz sieht eine umfassende Neuregelung der Krankenhausfinanzierung vor. Ab 2003 sollen die Kliniken zunächst freiwillig, ab 2004 dann verpflichtend nach einheitlichen Fallpauschalen abrechnen, die sich nach der Krankheit richten und nicht mehr wie bisher nach der Länge des Krankenhausaufenthalts. Für eine Blinddarmoperation beispielsweise wird dann bundesweit der gleiche Pauschalpreis angesetzt.
Ziel der Reform ist es, die im internationalen Vergleich lange Verweildauer in Krankenhäusern zu verkürzen.
Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz - FPG)
Drucksache 3/02 (Beschluss)
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