01.02.2002

Bundesrat lehnt neues Fallpauschalensystem ab

Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser die Zustimmung verweigert.

Das Gesetz sieht eine umfassende Neuregelung der Krankenhausfinanzierung vor. Ab 2003 sollen die Kliniken zunächst freiwillig, ab 2004 dann verpflichtend nach einheitlichen Fallpauschalen abrechnen, die sich nach der Krankheit richten und nicht mehr wie bisher nach der Länge des Krankenhausaufenthalts. Für eine Blinddarmoperation beispielsweise wird dann bundesweit der gleiche Pauschalpreis angesetzt.

Ziel der Reform ist es, die im internationalen Vergleich lange Verweildauer in Krankenhäusern zu verkürzen.

Gesetz zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz - FPG)

Drucksache 3/02 (Beschluss)

845 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.