Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Zuwanderungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz dient nach seinem § 1 "der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland". Dabei sollen die Integrationsfähigkeit sowie die wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen berücksichtigt werden. Zugleich wird darauf verwiesen, dass Deutschland humanitäre Verpflichtungen erfüllt.
Unter anderem sind in dem Gesetz Vorschriften zur Arbeitsmigration, zum Familiennachzug, zur humanitären Aufnahme, zur Ausreisepflicht, zu Sozialleistungen bei Asylmissbrauch, zur Integration von Ausländern, zum Asylverfahren sowie eine Härtefallregelung enthalten.
Die Einzelheiten des Abstimmungsvorgangs zum Zuwanderungsgesetz sind dem am Montag, den 25. März 2002, ab 12.00 Uhr, im Internet unter www.bundesrat.de, "Aktuelles", "Pressemitteilungen" als Pressemeldung Nr. 62/2002 veröffentlichten Auszug aus dem Stenografischen Bericht der 774. Sitzung des Bundesrates vom heutigen Tage zu entnehmen.
Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
Drucksache 157/02 (Beschluss)
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