Auf Antrag des Freistaates Bayern hat der Bundesrat heute der Bundesregierung den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung zugeleitet.
Nach dem Verordnungsentwurf soll der Gesamtbetrag des Pflegesatzes pauschal erhöht werden können, wenn eine Landesförderung von Krankenhausinstandhaltungskosten wegfällt. Hierdurch soll die Ungleichbehandlung zwischen Krankenhäusern in Ländern, die die bisherige Förderung einstellen wollen und Krankenhäusern in Ländern, die den Erhaltungsaufwand nicht fördern, beseitigt werden.
Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz sind Instandhaltungskosten für Krankenhäuser grundsätzlich im Pflegesatz zu berücksichtigen. Das gilt auch für den so genannten Erhaltungsaufwand, sofern die Länder nicht optional den Erhaltungsaufwand der Krankenhäuser selbst tragen. Zweck dieser Optionsmöglichkeit war es, den Ländern die Möglichkeit zu eröffnen, den Bürgern und Krankenkassenmitgliedern die Entrichtung des "Notopfers Krankenhaus" zu ersparen. Dieser Zweck ist durch die weitere Entwicklung der Gesetzgebung gegenstandslos geworden. Nach der Bundespflegesatzverordnung kann der Wegfall einer Landesförderung nicht mehr als Ausnahmefall für die Erhöhung des Budgets über den Anstieg der Grundlohnsumme hinaus berücksichtigt werden. Nach Auffassung des Bundesrates kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben, die als Option ausgestaltete Förderung des Erhaltungsaufwandes zu einer faktisch einmaligen, unumkehrbaren Entscheidung werden zu lassen.
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung (BPflV)
Drucksache 398/02 (Beschluss)
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