Mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzes hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung den Vermittlungsausschuss zum Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz angerufen.
Das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz sieht zahlreiche Einzeländerungen von Vorschriften des Vermögens-, des Entschädigungs-, des Ausgleichsleistungs- und des NS-Verfolgtenentschädigungsgesetzes vor. Der Bundesrat verweist darauf, dass alle vorgenannten Gesetzes vorrangig der Bereinigung aus der DDR stammender Rechtsverhältnisse und der Wiedergutmachung in der DDR erlittenen Unrechts dienen. Notwendige Bedingungen für eine Akzeptanz der in diesen Vorschriften enthaltenen Regelungen seien einerseits eindeutige materielle Vorgaben zur Klärung der Rechtsverhältnisse sowie andererseits klare, transparente Verfahrensvorschriften, die einen zügigen Abschluss der Rechtsbereinigung sowie schnellstmögliche Wiedergutmachung garantierten. Das bisher verfolgte Konzept werde jedoch konterkariert, wenn der Bundesgesetzgeber stets aufs Neue und nachdem die überwiegende Mehrzahl der Anträge ihre Erledigungen gefunden habe, das maßgebliche Recht novelliere und zu umfangreichen Prüfungen der damit befassten Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen Anlass gebe. Dem Interesse aller Beteiligten an einer zügigen Bearbeitung der noch offenen Verfahren sollte dadurch Rechnung getragen werden, dass keine gesetzlichen Maßnahmen ergriffen werden, die auf Umfang und Dauer der Verwaltungsverfahren Einfluss haben könnten und gegebenenfalls sogar zur Änderung bereits bestandskräftiger Verwaltungsentscheidungen zwängen.
Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Zweites Vermögensrechtsergänzungsgesetz - 2. VermRErgG)
Drucksache 362/02 (Beschluss)
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