21.06.2002

Bundesrat stimmt Verschärfung des Jugendschutzes zu

Der Bundesrat hat heute dem Jugendschutzgesetz zugestimmt. Das Gesetz regelt erstmals den Jugendschutz im Hinblick auf neue Medien und schreibt eine Alterskennzeichnung für Computerspiele vor. Außerdem müssen Videoverleiher künftig dafür sorgen, dass Filme nur entsprechend der Alterskennzeichnung freigegeben werden. Die bisher auf 10.000 EURO begrenzten Bußgelder für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden auf 50.000 EURO erhöht. Tabak und Nikotin darf zukünftig nicht mehr an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Im Kino darf zudem vor 18 Uhr nicht mehr für Tabak und Alkohol geworben werden. Bis 2007 sollen schließlich Zigarettenautomaten so umgerüstet sein, dass Kinder und Jugendliche dort nicht mehr Zigaretten kaufen können. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kann Gewaltvideos künftig schneller vom Markt nehmen und jugendgefährdende Internetseiten schneller sperren. Die indizierten Produkte werden in Zukunft nicht mehr im Bundesanzeiger bekannt gegeben, weil ihnen dadurch lediglich zusätzliche Aufmerksamkeit zuteil würde.

Der Bundesrat kritisierte im Rahmen einer Entschließung, dass nach dem schrecklichen Vorfall in Erfurt in höchster Eile eine fachlich unzureichende Änderung des Jugendschutzgesetzes auf den Weg gebracht worden sei. Das Jugendschutzgesetz werde seinem Anspruch nicht gerecht, da insbesondere eine Abstimmung mit den Ländern im Vorfeld nicht stattgefunden habe.

In zahlreichen Punkten sieht der Bundesrat Nachbesserungsbedarf, um jungen Menschen ein effektives Schutzsystem zu schaffen. So kritisiert der Bundesrat, dass die jetzt beschlossenen Regelungen keinen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schwer jugendgefährdenden Darstellungen bewirken. Gefordert wird weiterhin ein altersunabhängiges Vermiet- und Verleihverbot schwer jugendgefährdender Bildträger sowie das Verbot von Videoverleihautomaten. Der Bundesrat bedauert ferner, dass der Bundeskanzler seine Zusage, so genannte Killerspiele wie Gotcha, Paintball oder Laserdrom-Spektakel bei denen real an Mitspielern Verletzungs- oder Tötungshandlungen simuliert werden, nicht verboten wurden. "Den Worten folgten keine Taten", so der Bundesrat. Derartige Spiele seien nicht geeignet, die allgemeinen Hemmschwellen zur Gewaltanwendung abzubauen und eine Abstumpfung gegenüber Verletzungs- und Tötungshandlungen zu fördern, weshalb der Bundesrat das Verbot weiterhin für dringend erforderlich hält. Der Bundesratbemängelt, dass das Jugendschutzgesetz Lockerungen vorsieht, die die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung weder stärken noch unterstützen. Erziehungskompetenz stärken heiße aber auch, Grenzen zu setzen. Kindern im Alter von 6 bis 11 Jahren dürfe es zum Beispiel nicht erlaubt werden, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten einen Film im Kino zu sehen, der die Altersfreigabe "frei ab 12 Jahren" habe. Alterskennzeichnungen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) seien verbindlich; das Verfahren hierzu sei anerkannt und bewährt. Eltern könnten sich nicht in allen Fällen vorab so umfassend informieren, welche Wirkung Filme auf ihre Kinder haben. Insofern dürften die Erziehungsleistungen der Eltern durch gesetzliche Regelungen nicht konterkariert werden.

Für den Bundesrat ist auch die Lockerung der Schutzbestimmungen bei Spielautomaten nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus ist der Bundesrat der Auffassung, dass das Jugendschutzgesetz auch nicht dem Schutzinteresse von Kindern und Jugendlichen gerecht wird, die auf Trägermedien in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung dargestellt sind. Der Bundesrat unterstreicht, dass Kinder und Jugendliche keine Sexualobjekte sind. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit hierfür dürfe nicht in den Hintergrund rücken.

Der Bundesrat spricht sich für eine Erhöhung des Bußgeldrahmens aus. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz dürften sich für Gewerbetreibende und Veranstalter nicht lohnen. Insofern betont der Bundesrat die große Verantwortung der Medienwirtschaft und appelliert an alle Verantwortlichen im Online- und Offline-Bereich dem Schutz der jungen Menschen insbesondere vor Gewalt in den Medien einen höheren Stellenwert einzuräumen. Mehr als andere gesellschaftliche Kräfte seien die Medien gefordert, Verantwortung für die Vermittlung von Normen und Werten zu übernehmen, die unverzichtbare Voraussetzung unserer Gesellschafts- und Sozialordnung seien.

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Drucksache 511/02 (Beschluss)

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