In einer Entschließung hat der Bundesrat heute der Bundesregierung und der Mehrheit des Deutschen Bundestages Versäumnisse bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vorgeworfen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, sich der drängenden Probleme umgehend anzunehmen.
Namentlich beklagte der Bundesrat, dass die Geltungsdauer des Kronzeugengesetzes nicht verlängert worden sei. Für eine effektive Bekämpfung gerade auch der Organisierten Kriminalität hält der Bundesrat darüber hinaus die Überwachung der Telekommunikation für unverzichtbar. Staatsanwaltschaften sollen nicht verpflichtet sein, so genannte Negativauskünfte zu erteilen. Der Auskunftsanspruch des datenschutzrechtlich Betroffenen sei so auszugestalten, dass die Möglichkeit der Ausforschung staatsanwaltschaftlicher Dateien verhindert werde. Darüber hinaus müsse es zu Zwecken der Strafverfolgung möglich sein, gewisse Verbindungsdaten "auf Vorrat" zu speichern. Schließlich soll die Nutzung der Standortkennung von Mobiltelefonen zu Strafverfolgungszwecken auch im Standby-Betrieb möglich sein.
Entschließung des Bundesrates zur verbesserten Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
Drucksache 513/02 (Beschluss)
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