Der Präsident des Bundesrates, der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, vertritt am 3./4. September 2002 Bundespräsident Rau, der sich im Rahmen eines Staatsbesuches in der Russischen Föderation aufhält. Am 5. September 2002 übernimmt der Erste Vizepräsident des Bundesrates, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, die Vertretung des Bundespräsidenten.
Nach Artikel 57 des Grundgesetzes werden die Befugnisse des Bundespräsidenten im Falle seiner Verhinderung durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen.
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