Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sondersitzung dem Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe" sowie der Verordnung zur Änderung der Arbeitsentgeltverordnung zugestimmt.
Das Flutopfersolidaritätsgesetz sieht insbesondere eine Verschiebung der zweiten Stufe der Steuerreform um ein Jahr vor. Das bedeutet, dass unter anderem die für den Veranlagungszeitraum 2003 vorgesehene Senkung des Eingangssteuersatzes von bisher 19,9 auf 17 Prozent und des Höchststeuersatzes von bisher 48,5 auf 47 Prozent mit entsprechender Änderung des Tarifverlaufes sowie die Anhebung des Grundfreibetrags von bisher 7.235 auf 7.426 erst ab dem Veranlagungszeitraum 2004 gelten. Darüber hinaus wird der Körperschaftsteuersatz für den Veranlagungszeitraum 2003 um 1,5 auf 26,5 Prozent angehoben. Bund und Länder einschließlich ihrer Gemeinden stellen die durch diese Maßnahmen zu erwartenden Mehreinnahmen einem neu einzurichtenden Aufbauhilfefonds zur Verfügung. Die Mittel sollen dem Wiederaufbau der durch das Hochwasser betroffenen Regionen dienen. Der Fonds wird mit insgesamt bis zu circa 7,1 Milliarden ausgestattet sein.
Der Bundesrat forderte in einer Entschließung, dass die Dotierung des Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe" sich an der Höhe der in den betroffenen Ländern tatsächlich entstandenen Schäden zu orientieren habe. Schadensbeseitigung und Wiederaufbau dürften nicht durch eine unzureichende Mittelausstattung des Fonds behindert oder verzögert werden, da bereits jetzt feststehe, dass die Mittelausstattung zur Beseitigung der Schäden nicht ausreiche. Die Geschädigten benötigten zu Beginn ihrer Wiederaufbaumaßnahmen Gewissheit darüber, wie die von Bundeskanzler Schröder gegebene Zusage, dass nach der Flut niemand materiell schlechter gestellt sein dürfe als vor der Flut, rechtsverbindlich präzisiert werde. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, den Entwurf einer Rechtsverordnung zum Aufbauhilfefondsgesetz, insbesondere zur Regelung der Verteilung der Mittel und zur näheren Durchführung, bereits in der kommenden Woche vorzulegen, damit der Bundesrat am 27. September 2002 eine rechtsverbindliche Regelung verabschieden könne. Die Länder erwarten vom Bund Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit hinsichtlich der aus dem Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe" finanzierten Maßnahmen. Unterschiedliche Entschädigungsleistungen für die Betroffenen in den einzelnen Ländern seien nicht hinnehmbar. Hierzu sei es erforderlich, dass die Ermittlung und Bewertung der Schäden auf der Grundlage eines einheitlichen Schadensbegriffes und nach länderübergreifenden Kriterien erfolgen sowie einheitliche Maßstäbe für die Berechnung der Zuwendungen vorgesehen werden. Die Länder bekennen sich der Entschließung zufolge angesichts der Katastrophe nationalen Ausmaßes zu ihrer Verantwortung, solidarisch die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der von der Jahrhundertflut im August 2002 verursachten Schäden und zum Wiederaufbau zu unterstützen. Dabei bekennen sie sich auch zu ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung für den weiteren Aufbau Ost und erwarten dies auch von der Bundesregierung. Die Schäden der Flutkatastrophe und ihre Beseitigung dürften den weiteren Aufbau und die Anstrengungen zur Angleichung der Lebensverhältnisse in Deutschland keinesfalls in Frage stellen.
Mit der Zustimmung des Bundesrates zur Arbeitsentgeltverordnung soll die Hilfsbereitschaft für die durch das Hochwasser im Sommer 2002 geschädigten Mitbürger gefördert werden. Die Verordnung ermöglicht es, Entgeltbestandteile, soweit sie zum Beispiel wegen unbilliger Härte oder aus Vereinfachungsgründen steuerlich nicht belastet sind, auch zugunsten der geschädigten Menschen in den von der Flutkatastrophe heimgesuchten Gebieten von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung freizustellen. Um alle Fälle der Hilfsbereitschaft gleich zu behandeln, soll die Regelung bereits zum 10. August 2002, dem Tag des Beginns der Hochwasserkatastrophe, in Kraft gesetzt werden.
Gesetz zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften und zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe" (Flutopfersolidaritätsgesetz)
Drucksache 701/02 (Beschluss)
Verordnung zur Änderung der Arbeitsentgeltverordnung
Drucksache 700/02 (Beschluss)
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