Der Bundesrat hat sich heute kritisch zum Haushaltsentwurf 2003 der Bundesregierung geäußert. Die von der Bundesregierung zu Grunde gelegten Wachstumsannahmen seien ohne Veränderung der Rahmenbedingungen kaum zu erreichen.
Die hartnäckig oberhalb der 4 Millionen-Grenze verharrende Arbeitslosenzahl belege dies deutlich, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Wenn auch weltwirtschaftliche Gegebenheiten alle Staaten betreffen, so sei gleichwohl festzustellen, dass Deutschland innerhalb der Europäischen Union bei entscheidenden Wirtschaftsfaktoren Schlusslicht sei. Selbst eine Verletzung der europäischen Stabilitätskriterien im Jahr 2002 sei zu erwarten. Dies dürfte nach Ansicht des Bundesrates auch der Grund dafür sein, dass die Bundesregierung die nach den europäischen Regeln (Defizitverordnung) vor dem 1. September notwendige Vorlage aktueller Zahlen zur Entwicklung des deutschen Defizits nicht termingerecht nach Brüssel geliefert habe. Daran werde deutlich, dass es bei der Finanz- und Haushaltspolitik des Bundes Fehler und Versäumnisse gebe, deren Korrektur dringend geboten sei. Der Bundesrat sieht im vorliegenden Entwurf des Bundeshaushalts 2003 und in der Finanzplanung des Bundes 2002 bis 2006 nicht die richtige Perspektive, um hier Abhilfe zu schaffen, insbesondere den Rückstand Deutschlands im europäischen und internationalen Vergleich zu verringern.
Im Einzelnen kritisierte der Bundesrat, dass Steuererhöhungen, wie die erneute Anhebung der Ökosteuern und die Verschiebung von Steuerentlastungen, in der jetzigen konjunkturellen Situation der falsche Weg seien. Der Problematik steigender Arbeitslosigkeit und insbesondere der Notwendigkeit, Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft, hier insbesondere des Mittelstandes zu ergreifen, werde dies nicht gerecht.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen mit Nachdruck voranzutreiben ist. Den EU-Stabilitätskriterien müsse Rechnung getragen werden. Gefordert sei ein qualitatives Sparen, wichtige zukunftsträchtige Investitionen dürften nicht beeinträchtigt werden, für sie seien vielmehr durch Umschichtungen zusätzliche Mittel bereit zu stellen. Die Zurücknahme der Investitionsquote des Bundes auf nunmehr knapp über 10 Prozent der Gesamtausgaben stehe hierzu in krassem Widerspruch.
Der Bundesrat erinnert daran, dass der Bund seine finanziellen Verpflichtungen in den Ländern und für die Länder wahrzunehmen habe. Das gelte insbesondere für Ansätze im Bereich der Verkehrsinfrastruktur und bei den gemeinsam von Bund und Ländern finanzierten Aufgabenbereichen. So fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zusätzliche vorhandene Mittel aus der LKW-Maut auch für zusätzliche Maßnahmen im Verkehrsbereich einzusetzen. Ein Ersetzen bereits eingeplanter allgemeiner Haushaltsmittel durch die Mauteinnahmen sei nicht zu akzeptieren. Einen einseitigen Rückzug des Bundes bei gemeinsamen Finanzierungen, wie zum Beispiel im Bereich der sozialen Wohnraumförderung, wo lediglich die gesetzlichen Mindestsummen zur Verfügung stehen, lehnt der Bundesrat mit Nachdruck ab. Unzureichend dotiert seien auch die Bereiche Städtebauförderung und die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Sonderprogramme im Agrarbereich dürften aus der Sicht des Bundesrates nicht zu Lasten der Gemeinschaftsaufgabe erfolgen. Unbeschadet der Diskussion um eine Entflechtung gemeinsamer Finanzierungen könne es der Bundesrat nicht hinnehmen, dass der Bund einen schleichenden Rückzug aus bestehenden Finanzierungen vornehme.
Der Bundesrat erwartet, dass der Bund seinen Verpflichtungen für Sicherheit und Krisenvorsorge nachkommt. Das gilt auch für die Finanzierung von Auslandseinsätzen mit Beteiligung von Polizei- und Sicherheitskräften der Länder sowie für die in die Bundeszuständigkeit fallenden Kosten für den Schutz der Bevölkerung, etwa für Maßnahmen zur Impfstoffbevorratung.
In Einnahmen und Ausgaben wird der vorliegende Bundeshaushaltsplan für 2003 auf 246,3 Milliarden EURO festgestellt. Die Neuverschuldung sinkt von 21,1 auf 15,5 Milliarden EURO. Die Investitionsausgaben liegen mit 25,3 Milliarden EURO geringfügig über dem Niveau von 2002. Den Steuereinnahmen des Bundes für das Kalenderjahr 2003 liegen Steuerschätzungen aus dem Mai 2002 zu Grunde, die von einer Zunahme des nominalen Bruttoinlandsproduktes von 2,4 Prozent ausgehen.
Die Ausgaben des Bundes für die soziale Sicherung betragen insgesamt 106,5 Milliarden EURO, was einem Anteil von 43,2 Prozent der Gesamtausgaben entspricht. Der Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt um 5,5 Milliarden auf 77,2 Milliarden EURO. Damit finanziert der Bund 36,7 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Für die Arbeitslosenhilfe sind Ausgaben in Höhe von 11,5 Milliarden EURO, das heißt 1,5 Milliarden EURO weniger als 2002, eingestellt. Ein Zuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit ist nicht mehr vorgesehen. Im Jahre 2002 waren hier noch 2 Milliarden EURO veranschlagt.
Der Haushaltsgesetzentwurf unterliegt dem Grundsatz der Diskontinuität. Mit dem Ablauf der Wahlperiode des Bundestages gilt er als erledigt und muss neu eingebracht werden. Der Bundeshaushalt wird nach der Verfassung gleichzeitig dem Bundesrat und dem Bundestag zugeleitet.
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 (Haushaltsgesetz 2003)
Drucksache 650/02 (Beschluss)
Finanzplan des Bundes 2002 bis 2006
Drucksache 651/02 (Beschluss)
5.531 Zeichen