27.09.2002

Erhöhtes Beförderungsentgelt zukünftig bis zu 40 EURO

Der Bundesrat hat heute einer Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zugestimmt, die eine Erhöhung des Beförderungsentgeltes bei Schwarzfahrten sowie eine Ausweitung des Rauchverbotes auf unterirdischen Bahnsteiganlagen vorsieht.

Die Verordnung sieht im Einzelnen vor, Verstöße gegen das Rauchverbot sowie das Verbot, Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen, künftig mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 15 EURO zu belegen. Weiterhin soll das erhöhte Beförderungsentgelt für Fahrten ohne gültigen Fahrausweis von derzeit bis zu 30 auf bis zu 40 EURO angehoben werden. Weist der Fahrgast nachträglich nach, dass er zum Zeitpunkt der Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes Inhaber eines gültigen Fahrausweises war, soll das erhöhte Beförderungsentgelt künftig 7 statt derzeit 5 EURO betragen. Das Bearbeitungsentgelt für die Erstattung nicht genutzter Fahrausweise wird von derzeit 1,50 auf 2 EURO angehoben.

Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass die letzte Anhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes 13 Jahre zurück liegt. In der Zwischenzeit seien Preise, Löhne und Gehälter, aber auch die Tarife für die Personenbeförderung deutlich gestiegen. Es sei notwendig, eine angemessene Anhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes vorzunehmen, um die mittlerweile gestörte Relation zwischen den seit Ende der 80er Jahre und heute erheblich angestiegenen Tarifen sowie dem seit diesem Zeitpunkt nicht mehr angepassten erhöhten Beförderungsentgelt wieder herzustellen. Für die betroffenen Verkehrsunternehmen habe dies erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, da nach Schätzung des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen durch Fahrten der Schwarzfahrer bei den deutschen Nahverkehrsunternehmen mit jährlichen Einnahmeausfällen von etwa 250 Millionen EURO zu rechnen sei.

Die Verordnung enthält darüber hinaus eine Bestimmung, nach der das Rauchen auf unterirdischen Bahnsteiganlagen - zum Beispiel U-Bahn-Stationen - untersagt ist.

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen sowie zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

Drucksache 635/02 (Beschluss)

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