29.11.2002

Rechtliche Zuordnung des Inline-Skatens festlegen

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung für erledigt erklärt und statt dessen eine Entschließung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung gefasst.

Mit dieser Entschließung wird die Bundesregierung unter anderem ersucht, im Rahmen der Novellierung der StVO die rechtliche Zuordnung des Inline-Skatens ausdrücklich festzulegen und dabei die Ergebnisse der Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen zu berücksichtigen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner zu prüfen, ob es in bestimmten Fällen möglich ist, Inline-Skates auch auf bestimmten geeigneten Radwegen zuzulassen, ob die Benutzung der Fahrbahnen außerorts für Inline-Skater ausdrücklich verboten werden muss und inwieweit es Möglichkeiten gibt, das Flächenangebot für das Inline-Skaten durch eine Änderung der verkehrsrechtlichen Regelungen zu erweitern.

Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Straßenverkehrsordnung

Drucksache 625/02 (Beschluss)

1.067 Zeichen

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