11.04.2003

Verkürzte Probezeit nach freiwilliger Fortbildung

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt.

Die Verordnung hat zum Ziel, die besonderen Unfallrisiken, die von Fahranfängern ausgehen, durch Stärkung des Verantwortungsbewusstseins im Straßenverkehr zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde den Ländern nunmehr die Möglichkeit eingeräumt, freiwillige Fortbildungsseminare für Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe der Klasse B (Pkw) einzuführen. Die Teilnahme an einem Fortbildungsseminar setzt voraus, dass man mindestens sechs Monate Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B ist. Darüber hinaus müssen die teilnehmenden Fahranfänger ihre Wohnung in einem Land haben, das die Fortbildungsseminare eingeführt hat. Die Seminare setzen sich zusammen aus Gruppensitzungen von dreimal 90 Minuten, einer Übungs- und Beobachtungsfahrt von 60 Minuten sowie praktischen Sicherheitsübungen von 240 Minuten Dauer. Für die Teilnehmer werden Bescheinigungen ausgestellt, die dann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen sind. Bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung verkürzt sich die Probezeit der Fahranfänger um ein Jahr. Nach Ansicht des Bundesrates soll es ausreichen, wenn die Seminarleiter statt an mindestens zweitägigen nur an eintägigen Einweisungslehrgängen teilgenommen haben.

Die Verordnung ist wegen ihrer modellhaften Erprobung bis Ende 2009 befristet. Das ihr zu Grunde liegende Konzept einer freiwilligen zweiten Ausbildungsphase soll im Hinblick auf seine Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit wissenschaftlich durch die Bundesanstalt für Straßenwesen begleitet werden.

Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfängerfortbildungsverordnung - FreiwFortbV)

Drucksache 123/03 (Beschluss) 

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