Der Bundesrat hat heute das vom Bundestag aufgrund des Einigungsvorschlags des Vermittlungsausschusses geänderte Gesetz über die Verwendung der Mauteinnahmen und über die Errichtung einer Gesellschaft zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur passieren lassen.
Das Mautaufkommen wird nunmehr vollständig dem Verkehrshaushalt zugeführt und in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, überwiegend für den Bundesfernstraßenbau, verwendet. Lediglich die Systemkosten für den Betrieb, die Überwachung und die Kontrolle des Mautsystems dürfen hiervon abgezogen werden. Zukünftig kann eine bundeseigene Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH mit der Finanzierung von Bau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung von Bundesfern- und Bundeswasserstraßen sowie von Schienenwegen beauftragt werden.
Außerdem stimmte der Bundesrat der Mauthöhe-Verordnung nach Maßgabe von Änderungen und der Lkw-Maut-Verordnung zu. Beide Verordnungen dienen der Durchführung des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen (Autobahn-Maut-Gesetz).
Mit der Mauthöhe-Verordnung soll die konkrete Höhe der Maut pro Kilometer festgelegt werden. Die Mauthöheverordnung unter Berücksichtigung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen sieht einen durchschnittlichen Mautsatz von 12,4 Cent pro Kilometer vor. Die Differenzierung der Mautsätze nach Anzahl der Achsen und Emissionsklassen führt zu einer Spreizung von 0,09 EURO bis 0,14 EURO pro Kilometer. Die Verordnung der Bundesregierung sah Mautsätze von 0,10 Euro bis 0,17 Euro vor.
Die Lkw-Maut-Verordnung regelt neben dem Zeitpunkt des Beginns der Mauterhebung die Einzelheiten der Mautentrichtung und der Nutzung der technischen Einrichtungen zur Mauterhebung, das Verfahren zum Nachweis der ordnungsgemäßen Mautentrichtung sowie das Verfahren der Erstattung der Maut. Die Erhebung der Maut soll am 31. August 2003 beginnen. Der Mautschuldner soll die Maut wahlweise über eine manuelle Einbuchung oder eine Interneteinbuchung (manuelles Mauterhebungssystem) oder das automatische Mauterhebungssystem entrichten können.
Darüber hinaus hat der Bundesrat in einer Entschließung festgestellt, dass er mit der Bundesregierung darin übereinstimme, dass auf Grund der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterkraftverkehr ein Harmonisierungsvolumen von jährlich 600 Mio. Euro gewährleistet wird. Dazu sollen in erster Linie Mautermäßigungs- oder Mineralölsteueranrechnungsverfahren eingeführt werden. Für deren beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission soll die Bundesregierung sich einsetzen. Der Bundesrat begrüßt ferner die Absicht der Bundesregierung, die Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge zu senken. Sofern diese Änderung greift, soll der Mautsatz um 0,5 Cent pro Kilometer angehoben werden. Die Anschaffung besonders emissionsarmer schwerer Lkw soll durch einen Innovationszuschuss gefördert werden.
Verordnung zur Festsetzung der Höhe der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge (Mauthöheverordnung - MautHV)
Drucksache 142/03 (Beschluss)
Verordnung zur Erhebung, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung und zur Erstattung der Maut (LKW-Maut-Verordnung - LKW-MautV)
Drucksache 146/03 (Beschluss)
Gesetz zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und zur Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft
Drucksache 353/03 (Beschluss)