Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Wagniskapitalgesellschaften beim Deutschen Bundestag eingebracht.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, eine sachgerechte Besteuerung von Wagniskapitalfonds sicherzustellen. Hierzu soll zum einen die einheitliche Behandlung der Beteiligungserträge aller Fondsgesellschafter geregelt werden. Zum anderen soll eine steuerliche Erfassung des erhöhten Gewinnanteils ("carried interest") von Fonds-Initiatoren bei Beteiligungsveräußerungen auch in den Fällen sichergestellt werden, in denen zwar die nominelle Kapitalbeteiligung des Initiators unter einem Prozent beträgt, die Beteiligung am Veräußerungsgewinn aber darüber liegt.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Wagniskapitalgesellschaften
Drucksache 201/03 (Beschluss)