23.05.2003

Renten steigen um 1,04 (West) beziehungsweise 1,19 (Ost) Prozent

Der Bundesrat hat der geplanten Rentenerhöhung zugestimmt. Zum 1. Juli 2003 steigt die Rente im alten Bundesgebiet um 1,04 Prozent. Im Osten können die Rentner mit einer Anhebung um 1,19 Prozent rechnen. Die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und die Renten der Landwirte steigen im selben Umfang.

Mit der neuerlichen Rentenerhöhung beträgt die Standardrente Ost damit 87,91 Prozent der vergleichbaren Standardrente in den alten Ländern.

In einer Entschließung kritisiert der Bundesrat, infolge des kräftigen Anstiegs der Beiträge zur Krankenversicherung würden viele Rentnerinnen und Rentner kaum mehr einen Ausgleich für den erlittenen Kaufkraftverlust erhalten. Maßgeblichen Anteil an der geringen Anpassung habe, so der Bundesrat, die verfehlte Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung, die Deutschland zum internationalen Schlusslicht bei Wirtschaftswachstum und Beschäftigungssicherung gemacht habe. Anstatt den verkrusteten Arbeitsmarkt zu öffnen und Wachstumspotentiale freizusetzen, verharre die Bundesregierung weiter in Reglementierungsdenken und präsentiere allenfalls bürokratische Scheinlösungen. Dies zeige sich auch in der Rentenpolitik.

Der Bundesrat ist in großer Sorge, dass die Bundesregierung die Zukunft der Rentenversicherung verspiele. Denn einerseits sei der Rentenbeitrag zu hoch, um Wirtschaft und Arbeitsmarkt in Gang bringen zu können. Andererseits tendierten die Rentenanpassungen gegen Null. Damit würden die Verteilungsspielräume für die Bewältigung einer Reform geringer.

Die Ehrlichkeit gebiete, den Rentnern Klarheit darüber zu geben, dass die Finanzprobleme der Rentenversicherung nicht alleine auf dem Rücken der Beitragszahler gelöst werden können. Ihre Belastung müsse allerdings in zumutbarem Rahmen bleiben. Das sei mit der Politik der Bundesregierung nicht mehr gesichert. Sie berge sogar die Gefahr künftiger Rentenkürzungen in sich. Der Bundesrat erinnert an die gegriffene Anpassung nach Inflationsrate im Jahr 2000. Er weist auf die fiktive Berücksichtigung der privaten Altersvorsorge hin, die mit der Wirklichkeit nicht annähernd zu tun habe und in diesem Jahr erstmals zu einer geringeren Rentenanpassung beitrage. Er warnt daher vor weiteren willkürlichen Eingriffen, die das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Rentenversicherung erschüttern.

Verordnung zur Anpassung der Renten im Jahr 2003 (Rentenanpassungsverordnung 2003 - RAV 2003)

Drucksache 257/03 (Beschluss) 

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