Der Bundesrat möchte die Vertretung der Länder in den Gremien der neu gebildeten KfW-Mittelstandsbank stärken. Auf Empfehlung des Finanz- und des Wirtschaftsausschusses wurde deshalb heute der Vermittlungsausschuss angerufen.
Mit dem vom Bundestag vor zwei Wochen beschlossenen Gesetz zur Neustrukturierung der Förderbanken des Bundes (Förderbankenneustrukturierungsgesetz) werden die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) zu einem einheitlichen Förderinstitut mit der Bezeichnung "KfW - Mittelstandsbank" zusammen gelegt. Das Gesetz vollzieht die Zusammenlegung von KfW und DtA, indem die DtA aufgelöst und vollständig in die KfW integriert wird. Das Vermögen der DtA wird auf die Rechtsnachfolgerin KfW übertragen.
Einen zentralen Stellenwert in der Mittelstandsförderung erhält der Mittelstandsrat als neues gesetzliches Gremium. Ihm gehören der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit als Vorsitzender, der Bundesminister der Finanzen als Stellvertreter, der Beauftragte der Bundesregierung für den Aufbau Ost, vier weitere Vertreter der Bundesregierung sowie jeweils ein vom Bundesministerium der Finanzen und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bestelltes Mitglied an. Der Mittelstandsrat soll über Vorschläge zur Förderung des Mittelstandes beraten. Daneben sieht der Gesetzesbeschluss einen Verwaltungsrat vor, in dem der Bundestag mit sieben Mitgliedern vertreten ist.
Der Bundesrat hatte bereits in der Stellungnahme zum damaligen Gesetzentwurf für die Länder ebenfalls sieben (statt fünf) Vertreter im Verwaltungsrat gefordert. Der Bundestag hat dieses Petitum des Bundesrates nicht berücksichtigt und statt dessen seine Präsenz in diesem Gremium verstärkt. Der Bundesrat fordert die Reduzierung der Mitglieder des Bundestages im Verwaltungsrat von sieben auf vier, entsprechend einem Mitglied für jede Fraktion. Darüber hinaus wiederholt er seine Forderung, sieben Mitglieder für die Länder in den Verwaltungsrat zu entsenden, zumal die Länder mit 20 % an der KfW beteiligt sind.
Auch im Mittelstandsrat möchte der Bundesrat seinen Einfluss mit drei Ländervertretern geltend machen.
Gesetz zur Neustrukturierung der Förderbanken des Bundes (Förderbankenneustrukturierungsgesetz)
Drucksache 392/03 (Beschluss)