Der Bundesrat hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz beim Deutschen Bundestag eingebracht.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch Änderungen des Sanktionensystems im Jugendgerichtsgesetz die präventiven Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinder- und Jugenddelinquenz zu intensivieren und die jugendstrafrechtlichen Handlungsmöglichkeiten zu erweitern. Der Bundesrat erhofft sich davon eine Trendwende im stetigen Anstieg der Jugendkriminalität sowie ein erfolgreiches Gegensteuern bei Fehlentwicklungen im jugendstrafrechtlichen Bereich. Dazu soll zum einen ein so genannter "Warnschuss-Arrest" eingeführt werden, der den straffällig gewordenen Jugendlichen nachdrücklich den Ernst ihrer Situation und die Notwendigkeit einer Verhaltensänderung verdeutlichen soll. Dieser Arrest soll neben einer zur Bewährung ausgesetzten Verhängung oder Vollstreckung der Jugendstrafe angeordnet werden können. Darüber hinaus soll auf Straftaten Heranwachsender zukünftig in der Regel allgemeines Strafrecht angewendet werden und nicht wie bisher Jugendstrafrecht. Dieses bliebe dann Ausnahmefällen vorbehalten, etwa bei erheblichen Verzögerungen in der Entwicklung des Heranwachsenden. Der Rahmen der Jugendstrafe soll von 10 auf 15 Jahre erhöht werden. Außerdem soll zur Beschleunigung des vereinfachten Jugendverfahrens die Möglichkeit eröffnet werden, gegen jugendliche Angeklagte, die der Verhandlung unentschuldigt fernbleiben, einen Vorführungs- oder Haftbefehl zu erlassen. Bisher sind die Richter in diesem Verfahren auf das freiwillige Erscheinen des Täters angewiesen. Schließlich sieht der Gesetzentwurf die Erweiterung des Katalogs der Weisungen um eine Meldepflicht und die Möglichkeit der Verhängung eines eigenständigen Fahrverbots auch für solche Fälle vor, in denen die Anlasstat kein Straßenverkehrsdelikt ist.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz
Drucksache 312/03 (Beschluss)