Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 11. Juli 2003 über das Gesetz zum Vertrag zur Erweiterung der Europäischen Union abstimmen. Aus diesem Anlass empfängt der Präsident des Bundesrates, Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer (Sachsen-Anhalt), am
Freitag, den 11. Juli 2003, 9.10 Uhr,
im Bundesrat, Wandelhalle,
Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin,
die Botschafter der Beitrittstaaten.
Im Anschluss daran haben die Botschafter Gelegenheit, die Plenarsitzung des Bundesrates, insbesondere die Abstimmung zum Gesetz über den Beitritt der neuen EU-Mitgliedstaaten, von der Ehrentribüne mitzuverfolgen.
Mit dem Gesetz wird der Vertrag vom 16. April 2003 über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union ratifiziert. Damit werden die von deutscher Seite erforderlichen Voraussetzungen für den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zum 1. Mai 2004 erfüllt.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Vertragsgesetz der Zustimmung von Zwei Dritteln seiner Mitglieder bedarf, da der Beitrittsvertrag erstmalig verbindlich die Zahl der Sitze für die neuen Mitgliedstaaten im Europäischen Parlament, ihre Stimmenzahl im Rat sowie das künftig geltende Quorum für die qualifizierte Mehrheit regelt. Entsprechend wird der am 1. Februar 2003 in Kraft getretene Vertrag von Nizza angepasst. Dadurch stelle der Beitrittsvertrag eine wesentliche Änderung der vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union dar, durch die das Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert bzw. ergänzt werde.
Hinweis für die Presse:
Interessierte Bildberichterstatter sind eingeladen, den Empfang medial zu begleiten.
Voraussetzung hierfür ist eine Jahresakkreditierung des Bundestages oder des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung bzw. die Akkreditierung für die Legislaturperiode. Tagesakkreditierungen sind über die Pressestelle des Bundesrates (Telefax: 0 18 88/91 00-1 98) unter Angabe des Namens, des Mediums, Geburtsdatum und Geburtsort möglich.
Für Rückfragen steht die Pressestelle (Telefon: 0 18 88/91 00-1 71) zur Verfügung.