11.07.2003

Online-Zugriff der Staatsanwaltschaften auf Dateien aus dem Polizeicomputer

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die rechtlichen Voraussetzungen für den beiderseitigen Zugriff der Staatsanwaltschaften und der Polizei auf die jeweils bei der anderen Behörde geführten elektronischen Daten schafft.

Die Staatsanwaltschaften sollen Online-Zugriff auf die Personenfahndungsdateien, die Haftdateien des Bundeskriminalamtes und bestimmte DNADeoxyribonucleic acid Analysedateien erhalten. Weitere Zugriffsmöglichkeiten sollen durch Rechtsverordnung eröffnet werden. Den Staatsanwaltschaften soll ferner - mit bestimmten Ausnahmen - der Einblick in das INZOLL System ermöglicht werden.

Umgekehrt sollen Polizei und Strafgerichte auf das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister online zugreifen können. Aus diesem Register sollen auch Forschungseinrichtungen und die Stellen Auskünfte erhalten, die für die Wahl und die Abberufung von Schöffen verantwortlich sind.

Ein Online-Lesezugriff auf die für die Arbeit der Staatsanwaltschaft relevanten Dateien im INPOL der deutschen Polizei System der Polizei und im INZOLL-System sei technisch ohne allzu großen Aufwand möglich, rechtlich jedoch bisher nicht gestattet. Gegenwärtig müsse die Staatsanwaltschaft zum Beispiel eine Auskunft aus dem INPOL-System über die Polizei einholen, obwohl viele im INPOL-System gespeicherte Daten aus Strafverfahren und damit aus dem Verantwortungsbereich der Staatsanwaltschaft stammten. Auch die polizeiliche Arbeit würde erheblich erleichtert, wenn sie einen Online-Zugriff nicht nur auf das Bundeszentralregister, sondern auch auf das zentrale staatsanwaltschaftlicheVerfahrensregister erhalten würde.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren Nutzung von Dateien im Bereich der Staatsanwaltschaften

Drucksache 390/03 (Beschluss) 

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.