11.07.2003

Kommunen sofort finanziell entlasten

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung eines Sofortprogramms zur finanziellen Entlastung der Kommunen gefasst, in der er sich sehr kritisch mit der bisherigen Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung auseinander setzt und darauf hinweist, dass die Kommunen in den letzten Jahren durch die Politik der Bundesregierung kontinuierlich belastet worden seien. Um die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicher zu stellen, seien Sofortmaßnahmen sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite erforderlich. Die auf einen Antrag des Freistaates Bayern zurückgehende Entschließung sieht ein Acht-Punkte-Sofortprogramm zur finanziellen Entlastung der Kommunen vor. Dieses umfasst folgende Maßnahmen:

  1. Senkung der Gewerbesteuerumlage zum 1. Januar 2003 auf das Niveau vor dem Steuersenkungsgesetz 2000
  2. Einmalige höhere Beteiligung der Kommunen am Aufkommen der Umsatzsteuer 2004
  3. Entlastung der Kommunen bei der Sozialhilfe durch Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf Sozialhilfeniveau
  4. Aufhebung des Grundsicherungsgesetzes oder vollständiger Ausgleich des Bundes für die Belastungen der Kommunen aus dem Grundsicherungsgesetz
  5. Sofortige Novellierung des SGB VIII zur Entlastung der Kommunen bei den Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfeleistungen
  6. Entlastung der Kommunen bei der Sozialhilfe durch stärkere Anreize zur Arbeitsaufnahme von Sozialhilfeempfängern sowie durch organisatorische Hilfe und besondere Finanzmittel für Kommunen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit bei der dezentralen Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten
  7. Vorbereitung eines eigenen Leistungsgesetzes des Bundes für Menschen mit Behinderung sowie
  8. Ausformulierung eines Konnexitätsprinzips auf Bundesebene.

Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung eines Sofortprogramms zur finanziellen Entlastung der Kommunen

Drucksache 338/03 (Beschluss) 

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