Der Bundesrat hat heute eine Entschließung gefasst, in der er sich für die Ausweitung des GS-Zeichens nach dem Gerätesicherheitsgesetz auch auf sonstige Verbraucherprodukte aus dem Non-Food-Bereich und für die EU-weite Ausdehnung dieses Sicherheitszeichens durch eine europarechtliche Verankerung ausspricht.
Zum einen wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der Europäischen Union für ein freiwilliges EU-weites Sicherheitszeichen für Verbraucherprodukte einzusetzen. Wie das deutsche Zeichen "geprüfte Sicherheit" (GS Zeichen) soll ein solches Sicherheitszeichen von unabhängigen Prüfstellen vergeben werden, wenn das Produkt bestimmten Sicherheitsanforderungen entspricht und der Hersteller sich zur Duldung von Kontrollmaßnahmen bei der Produktion durch die Prüfstelle verpflichtet hat. Zum anderen soll im Rahmen der Umsetzung einer EG-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit das deutsche GS-Zeichen auch für sonstige, nicht unter das Gerätesicherheitsgesetz fallende Verbraucherprodukte aus dem Non-Food-Bereich zu verwenden. Zur Begründung wird im Wesentlichen auf die große Zahl verschiedenster nationaler und europäischer Produktkennzeichnungen hingewiesen. Die in der EU häufig anzutreffende CE Kennzeichnung gebe in vielen Fällen keinen Aufschluss über die Sicherheit des Produkts. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in einem ersten Schritt national die Möglichkeit der Vergabe des GS-Zeichens auch für solche Produkte zu eröffnen, die heute nur vom Produktsicherheitsgesetz und nicht vom Gerätesicherheitsgesetz erfasst werden, zum Beispiel für Kindermöbel, die zurzeit im Gegensatz zu Küchenmöbeln nicht vom Anwendungsbereich des Gerätesicherheitsgesetzes erfasst sind.
Entschließung des Bundesrates für die Ausweitung des GS-Zeichens nach dem Gerätesicherheitsgesetz auch auf sonstige Verbraucherprodukte aus dem Non-Food-Bereich und für die EU-weite Ausdehnung dieses Sicherheitszeichens durch eine europarechtliche Verankerung
Drucksache 360/03 (Beschluss)