Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 zugestimmt. Damit werden rückwirkend zum 1. April 2003 für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 11 und für alle anderen Besoldungsgruppen mit Ausnahme von B 11 zum 1. Juli 2003 die Bezüge um 2,4 Prozent angehoben. Weitere Erhöhungen um jeweils 1 Prozent sind zum 1. April 2004 und zum 1. August 2004 vorgesehen.
Für Mitglieder der Bundesregierungen sowie für parlamentarische und beamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des Bundes mit Besoldungsgruppe B 11 erfolgt nach dem Gesetz keine Anpassung der Bezüge für die Jahre 2003 und 2004. Die Länder haben die Möglichkeit, eine vergleichbare Regelung für entsprechende Beamte in den Ländern vorzusehen.
Gleichzeitig wurde damit auch einer Öffnungsklausel zugestimmt, nach der Bund und Länder selbst bestimmen können, ob und inwieweit sie jährliche Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) gewähren. Festgelegt werden kann da
bei auch die Zahlungsweise, die Ruhegehaltsfähigkeit der Sonderzahlungen und eine Bestimmung darüber, ob diese an allgemeinen Anpassungen teilnimmt.
Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2003/2004 sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 - BBVAnpG 2003/2004)
Drucksache 454/03 (Beschluss)