Der Bundesrat hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Arbeitsrechts (ArbRModG) beim Deutschen Bundestag eingebracht.
Mit dem Entwurf sollen Überreglementierungen, die ein wesentliches Hindernis für die Einstellung von Arbeitskräften und Existenzgründungen sind, beseitigt werden. Im Einzelnen sind hierzu folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Zulassung beschäftigungsorientierter Abweichungen von Tarifverträgen unter Beachtung der Tarifautonomie und Absicherung betrieblicher Bündnisse für Arbeit und beschäftigungssichernde Betriebsvereinbarungen
- Klarstellung, dass Arbeitslose während der Probezeit unter Tarif beschäftigt werden können
- Rücknahme von Teilen des Gesetzes zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom Juli 2001, mit dem die Anzahl der Betriebsratsmitglieder heraufgesetzt wurde
- Ausschluss des Kündigungsschutzgesetzes für Neueinstellungen in Unternehmen mit weniger als 20 Arbeitnehmern, Schaffung einer Wahlmöglichkeit für Arbeitnehmer, wonach diese gegen vorherige Vereinbarung einer Abfindung auf Kündigungsschutzklage verzichten können, kein Kündigungsschutz in Betrieben von Existenzgründern während der ersten vier Jahre
- Beschränkung der Regelungen im Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge auf das notwendige und sinnvolle Maß
- Aufhebung der Altersteilzeitförderung durch die Bundesanstalt für Arbeit und der Möglichkeit des erleichterten Erhalts von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitslose
- Senkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung in drei Jahresschritten von derzeit 6,5 auf 5 Prozent
- Festsetzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf regelmäßig 12 Monate, bei Versicherten mit einer höheren Zahl von Beitragsjahren auf höchstens 18 Monate
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Arbeitsrechts (ArbRModG)
Drucksache 464/03 (Beschluss)