Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Entschließung zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus und zur Einrichtung eines Zirkuszentralregisters gefasst.
Darin wird die Bundesregierung gebeten, eine Rechtsverordnung auf den Weg zu bringen, die das Halten wildlebender Tiere, und zwar insbesondere von Affen, Elefanten und Großbären, in Zirkusbetrieben - mit entsprechenden Übergangsregelungen für vorhandene Tiere - grundsätzlich verbietet. Ferner soll die Bundesregierung gebeten werden, dem Bundesrat unverzüglich eine Rechtsverordnung zur zentralen Erfassung von mobilen Tierschauen und Zirkusbetrieben mit Tierhaltung zuzuleiten. In einer weiteren Rechtsverordnung soll die Kennzeichnung der in mobilen Zirkusbetrieben und Tierschauen vorhandenen Wildtiere geregelt werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass Wildtiere nicht domestizierbar seien und daher häufig besonders hohe Ansprüche an ihre Unterbringung, Ernährung und Pflege, sowie an die Sachkunde des Halters stellten. Bei einigen Tierarten könnten diese Ansprüche in einem reisenden Zirkus schon im Grundsatz nicht erfüllt werden, da sie einen Großteil ihres Lebens in engen Transportwagen verbrächten. Dabei verfügten die wenigsten Zirkusbetriebe über geeignete, beheizbare Winterquartiere und seien zudem oft nicht in der Lage, die finanziellen Mittel für erforderliche Anschaffungen, Unterhalts- und Tierarztkosten aufzubringen. Als Folge der nicht immer artgerechten Haltung zeigten diese Tiere oft Verhaltensstörungen, seien von Erkrankungen oder sogar Todesfällen bedroht. Darüber hinaus sei die zentrale Erfassung aller Wanderzirkusse erforderlich, um eine wirkungsvolle, länderübergreifende Überwachung zu garantieren.
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus und zur Einrichtung eines Zirkuszentralregisters
Drucksache 595/03 (Beschluss)