Der Bundesrat hat die Bundesregierung in einer Entschließung gebeten, Beratungsgegenstände für die Regierungskonferenz der EU anzumelden.
Der Ratsvorsitz sieht Beratungen der Regierungskonferenz zu einer Reihe von Themen vor, unter anderem zu den Themen Gesetzgebungsrat, Vorsitzrotation im Rat, Definition und Anwendungsfälle der qualifizierten Mehrheit, Gottesbezug, wirtschaftspolitische Zuständigkeiten der EU und das Vertragsänderungsverfahren.
Unter Bezugnahme auf die Aufforderung des Ratsvorsitzes, bis zum 20. Oktober 2003 die weiteren Themen zu nichtinstitutionellen Fragen, einschließlich Fragen zu Teil III der EU-Verfassung anzumelden, die in der Regierungskonferenz beraten werden sollen, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, umgehend folgende Bereiche anzumelden:
- Daseinsvorsorge;
- Einwanderung und Asyl;
- Eigenmittelbeschluss und "Mehrjähriger Finanzrahmen";
- Verankerung der "offenen Methode der Koordinierung" in den Bereichen Sozialpolitik, Arbeitsrecht, Gesundheit, Industrie und Forschung;
- Präzisierung der Binnenmarktklausel;
- Flexibilitätsklausel sowie
- vom EU-Konvent vorgeschlagene neue EU-Zuständigkeiten.
Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass beim weiteren Vorgehen vermieden werden muss, die Erfolge des Konvents in Frage zu stellen.
Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, bei der Umsetzung des politischen Beschlusses der Regierungskonferenz vom 4. Oktober 2003 zum Legislativrat dafür Sorge zu tragen, dass das Recht der Länder, im Ministerrat mit Verhandlungsstatus vertreten zu sein, weiter in vollem Umfang gewährleistet bleibt. Die Länder behalten sich die Anmeldung weiterer Verhandlungsgegenstände für die Regierungskonferenz vor.
Entschließung des Bundesrates zur Anmeldung von Beratungsgegenständen in der Regierungskonferenz
Drucksache 744/03 (Beschluss)