Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit seine Zustimmung verweigert. Eine Begründung hierzu wurde nicht beschlossen.
Mit dem Gesetz soll eine "Brücke zur Steuerehrlichkeit" für jene Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden, die ihr Kapital ins Ausland verbracht und damit dem Zugriff des deutschen Fiskus entzogen haben. Wer bisher nicht versteuerte Einkünfte der Jahre 1993 bis 2001 dem Finanzamt meldet, soll straffrei bleiben. Erfolgt die Meldung bis zum 31. Dezember 2004, sind die Einnahmen pauschal mit einem Steuersatz von 25 Prozent zu versteuern. Wer sich danach bis Ende März 2005 erklärt, soll 35 Prozent Steuern auf die erzielten Einnahmen zahlen. Die strafbefreiende Erklärung soll als Steueranmeldung ausgestaltet werden und damit ohne weiteres Zutun der Finanzbehörden als Steuerfestsetzung gelten. Die Steuerbehörden sollen zukünftig einzelfallbezogen und gezielt ermitteln können, bei welchen Kreditinstituten ein bestimmter Steuerpflichtiger ein Konto oder Depot unterhält.
Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit
Drucksache 734/03 (Beschluss)