Bundesrat hat heute eine Entschließung gefasst, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, die geplanten oder bereits eingeleiteten Planungsverfahren für die baulichen Maßnahmen an den Bundeswasserstraßen Donau, Elbe, Weser und Saale zum Abschluss zu bringen oder notwendige Projekte zur Erhaltung und Verbesserung der Schiffbarkeit wieder aufzunehmen. Die bisherigen fachwissenschaftlichen Bewertungen des Extremhochwassers im letzten Jahr hätten gezeigt, dass zurückliegende strombauliche Projekte keine Verschärfung der Hochwassersituation bewirkt haben. Die Bundesregierung solle daher unverzüglich prüfen, wie künftig Unterhaltungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Schiffbarkeit der Bundeswasserstraßen unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange durchzuführen sind.
Darüber hinaus sollen mit der Entschließung die arteigenen Vorteile der Binnenschifffahrt bei der künftigen Aufgabenverteilung der Verkehrsträger stärker berücksichtigt werden. Der Transport von Containern mit Binnenschiffen habe sich als zukunftsträchtiger Wachstumsmarkt erwiesen, da er Umweltfreundlichkeit, Sicherheit und große Leistungsfähigkeit gewährleiste. Bereits jetzt seien die Zuwachsraten überdurchschnittlich. Allerdings sei das Verhältnis der Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße nicht ausgewogen. Durch eine entsprechende Verkehrspolitik müsse ein ausgewogeneres Verhältnis geschaffen werden.
Schließlich soll die Bundesregierung dazu veranlasst werden, sich im Rahmen des bevorstehenden Beitritts von mittel- und osteuropäischen Ländern zur Europäischen Union auf ein deutliches Anwachsen der Güterverkehrsströme weiter vorzubereiten und den notwendigen Beitrag für ein effizientes transeuropäisches Binnenwasserstraßennetz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu leisten. Die vorhandene Verkehrsinfrastruktur - insbesondere auch bei der Binnenschifffahrt - in Deutschland entspreche nur in Teilen den Anforderungen für ein erweitertes Europa.
Außerdem soll in das Einkommenssteuergesetz wieder eine Regelung aufgenommen werden, welche die Bildung einer Reinvestitionsrücklage - also die steuerfreie Übertragung des Gewinns aus der Veräußerung eines Schiffes auf ein neues - ermöglicht. Deren Streichung erweise sich inzwischen als entscheidendes Hindernis bei der notwendigen Modernisierung der Flotte und belaste daher die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Binnenschifffahrt in erheblichem Maße.
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von fairen Chancen für die Binnenschifffahrt
Drucksache 333/03 (Beschluss)