Der Präsident des Bundesrates, der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, Dieter Althaus, vertritt vom 18. bis 25. November 2003 Bundespräsident Johannes Rau, der sich vom 18. bis 28. November 2003 zu Staatsbesuchen in Mittel- und Südamerika aufhält. Die Vertretung des Bundespräsidenten vom 26. bis 28. November 2003 wird von dem Ersten Vizepräsidenten des Bundesrates, dem Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Wolfgang Böhmer, übernommen.
Nach Artikel 57 des Grundgesetzes werden die Befugnisse des Bundespräsidenten im Falle seiner Verhinderung durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen. Die Geschäftsordnung des Bundesrates sieht vor, dass der Bundesratspräsident im Falle seiner Verhinderung von den Vizepräsidenten nach Maßgabe ihrer Reihenfolge vertreten wird.