Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zu dem Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten den Vermittlungsausschuss angerufen.
Ziel der Anrufung ist es, das Gesetz im Sinne der nicht berücksichtigten Teile der Stellungnahme des Bundesrates vom 26.September 2003 zu ändern. So soll insbesondere die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten allein öffentlich-rechtlichen Körperschaften obliegen, da sie in allererster Linie eine seuchenhygienische, dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier dienende Aufgabe sei. Der Bundesrat drängt außerdem darauf, dass die Länder auch künftig in Entscheidungen einbezogen werden, die die Rechtsbereinigung und Anpassung des Gesetzes an geltendes EU-Recht betreffen.
Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten
Drucksache 796/03 (Beschluss)