13.02.2004

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetz zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern zugestimmt.

Das Gesetz sieht vor, "Fusionen" von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in den neuen Ländern einschließlich Berlin von der Grunderwerbsteuer freizustellen, wenn die Verschmelzung oder Spaltung nach dem 31. Dezember 2003 und vor dem 1. Juli 2006 erfolgt.

Hintergrund der auf eine Initiative des Bundesrates zurückgehenden Gesetzes ist, dass bei Umstrukturierung in Form von Fusionen bei den Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften Grunderwerbsteuer in nicht unerheblicher Höhe anfällt, weil nahezu deren gesamtes Vermögen im Grundbesitz besteht. Die genannten Wohnungsunternehmen können die Grunderwerbsteuer vielfach wegen Unterkapitalisierung nicht aufbringen. Leerstandsbedingte Insolvenzen der Wohnungsunternehmen würden zu einer unerwünschten Beeinflussung der Mieten und Immobilienpreise führen und den geplanten Stadtumbau ins Stocken bringen. Eine betriebswirtschaftlich tragfähige Unternehmensgröße kann gerade durch Fusionen von kleinen Wohnungsunternehmen und -genossenschaften erreicht werden.

Um Missbrauch zu vermeiden, soll nur Grundbesitz in den neuen Ländern und dem Land Berlin befreit werden. Ferner müssen die begünstigten Wohnungsunternehmen bzw. -genossenschaften Sitz und Geschäftsleitung bereits am 23. Mai 2003 in den neuen Ländern oder im Land Berlin haben.

Gesetz zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern

Drucksache 51/04 (Beschluss)

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