In einer Entschließung hat der Bundesrat heute auf Antrag mehrerer Länder die Absicht der Bundesregierung, das Bundeskriminalamt und den Bundesnachrichtendienst nach Berlin zu verlegen, kritisiert. Dies sei kein Beitrag zur Stärkung und Förderung des Föderalismus in Deutschland. Die Verteilung national bedeutsamer Bundesbehörden auf Standorte in den Ländern sei vielmehr wesentliche Ausprägung eines föderal organisierten Bundesstaates. Auch vor dem Hintergrund der in der Bundesstaatskommission geführten Diskussionen konterkariere die Entscheidung der Bundesregierung zur Verlegung des Standortes des Bundeskriminalamtes von Wiesbaden und Meckenheim nach Berlin und des Bundesnachrichtendienstes von Pullach nach Berlin diese gemeinsam verabredete Zielsetzung.
Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, ein ausgewogenes System bei der Verteilung der Bundesbehörden auf Standorte in Berlin, Bonn und einzelne Länder herzustellen. Veränderungen an den bisherigen Verteilungsstrukturen sollen in Zukunft nicht einseitig vom Bund festgelegt werden.
Entschließung des Bundesrates für ein ausgewogenes System der Standorte von Bundesbehörden in den Ländern
Drucksache 103/04 (Beschluss)