13.02.2004

Lastenausgleichsgesetz im Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat heute zu dem Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes den Vermittlungsausschuss angerufen. Er begründet dies damit, dass das Gesetz kein Gesamtkonzept für eine umfassende Schlussgesetzgebung zur Kriegsfolgenbeseitigung erkennen lasse. Es sehe lediglich die Auflösung des Ausgleichsfonds und die Überführung der Einnahmen in den Bundeshaushalt vor, enthalte aber nicht die abschließenden Regelungen für die in den Ländern noch anhängigen Lastenausgleichsverfahren. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung bereits im Jahre 2002 aufgefordert, eine umfassende Schlussgesetzgebung zur Kriegsfolgenbeseitigung vorzubereiten, mit der auch die Auflösung des Ausgleichsfonds verbunden werden sollte. Diese Schlussgesetzgebung sollte nach Möglichkeit alle noch offenen Fragen des Kriegsfolgenrechts klären und auf die Novellierung einzelner Kriegsfolgengesetze verzichten.

Darüber hinaus hat der Bundesrat festgestellt, dass das Gesetz seiner Zustimmung bedarf, da es die ursprünglich im Konsens zwischen Bund und Ländern getroffenen Finanzierungsregelungen im Bereich des Kriegsfolgenrechts einseitig zu Gunsten des Bundes ändert.

Vierunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (34. ÄndGLAG)

Drucksache 52/04 (Beschluss)

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