13.02.2004

Bundesrat stimmt Gesetz zur Aufhebung der bisherigen Regelung zu Verwertungskündigung auch in den neuen Ländern

Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Aufhebung des Arktikels 232 § 2 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche seine Zustimmung erteilt. Mit diesem Gesetz wird eine Verwertungskündigung für Mietverträge, die in den neuen Ländern vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossen wurden, wieder eingeführt. Die nunmehr zu streichende Regelung im EGBGB sah vor, dass sich der Vermieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses nicht auf ein berechtigtes Interesse derart stützen kann, dass er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wird. Zweck dieser Regelung bestand darin, Mieter von preisgünstigen Wohnraum zu schützen. Inzwischen hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt in den neuen Ländern jedoch gravierend verändert. Statt Wohnungsmangel ist nunmehr Wohnungsleerstand zu verzeichnen. Zudem steht ausreichend preiswerter Wohnraum zur Verfügung. Der Kündigungsausschluss jedoch ist für den Vermieter unzumutbar und begegnet zudem verfassungsrechtlichen Bedenken.

Der Entwurf zu diesem Gesetz wurde vom Bundesrat in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und unverändert vom Deutschen Bundestag übernommen.

Gesetz zur Aufhebung des Artikels 232 § 2 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Drucksache 53/04 (Beschluss)

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