13.02.2004

Beauftragung von Jagdausübungsberechtigten zur Probenahme Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild

Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem den zunehmenden organisatorischen Problemen bei der praktischen Durchführung der Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild entgegen gewirkt werden soll. Durch eine Änderung im Fleischhygienegesetz wird den zuständigen Behörden die Möglichkeit eröffnet, Jagdausübungsberechtigte in ihrem jeweiligen Jagdbezirk mit der Entnahme von Proben bei Wildschweinen zu beauftragen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe werden die Jagdausübungsberechtigten von der zuständigen Behörde entsprechend geschult. Eine Übertragung der Befugnis zur Entnahme der Proben kommt nur dann in Betracht, wenn keine Tatsachen gegen die Zuverlässigkeit des Jagdausübungsberechtigten sprechen.

Die Anbringung des bisher üblichen amtlichen Stempels "trichinenfrei" soll durch ein adäquates System - die Vergabe von amtlichen Wildmarken und entsprechend nummerierten Wildursprungsscheinen - ersetzt werden.

Wildschweine, deren Fleisch zum Verzehr durch Menschen verwendet werden soll, sind amtlich auf Trichinen zu untersuchen. Derzeit müssen die Untersuchung und die Entnahme der Trichinenproben von amtlichem Personal vorgenommen werden, welches anschließend den amtlichen Stempel "trichinenfrei" am Wildkörper anbringt. Mit der Neuregelung wird die Untersuchung weiterhin beim amtlichen Personal bleiben, lediglich die Entnahme der Proben soll auf den Jagdausübungsberechtigten übertragen werden.

Gleichzeitig hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst, mit der die Bundesregierung gebeten wird, im Zuge der Neuordnung des Hygienerechts zu prüfen, inwieweit eine umfassende Lösung für die generelle Verwendung von Wildursprungsscheinen und Wildmarken geschaffen werden kann.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischhygienegesetzes und der Fleischhygiene-Verordnung

Drucksache 21/04 (Beschluss)

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