Der Bundesrat hat heute eine Entschließung gefasst, mit der auf eine Verbesserung der Grundstückssituation deutscher Landwirte im Grenzgebiet zur Schweiz hingewirkt werden soll. Die Bundesregierung wird gebeten, sich für die Änderung folgender Abkommen einzusetzen: Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom Juni 2002 über die Freizügigkeit und Deutsch-Schweizerisches Abkommen über den Grenz- und Durchgangsverkehr vom November 1959.
Die Vorschläge des Bundesrates sehen zum einen vor, vom Freizügigkeitsabkommen den Erwerb (Pacht und Kauf) landwirtschaftlicher Grundstücke im Grenzgebiet zur Schweiz durch schweizerische Landwirte auszunehmen. Zum anderen soll schweizerischen Landwirten die Abgabenfreiheit für die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte, die in deutschen Zollgrenzzonen erzeugt werden, ganz oder teilweise entzogen werden. Alternativ soll deutschen Landwirten, die ihren Betriebssitz ebenfalls in der deutschen Zollgrenzzone haben, die Abgabenfreiheit bei Einfuhr der dort erzeugten landwirtschaftlichen Produkte ganz oder teilweise gewährt werden. Die Maßnahmen sollen so lange gelten, wie die Schweiz ihre Landwirte mit erheblichen Prämien unterstützt.
Seit In-Kraft-Treten des Freizügigkeitsabkommens sei der Umfang der Landkäufe und Pachtungen auf deutscher Seite durch schweizerische Landwirte sprunghaft angestiegen. Es sei absehbar, dass sich dieser Trend auch im Jahre 2004 fortsetzen werde. Dies habe zur Folge, dass deutschen Landwirten in Grenzgebieten weniger landwirtschaftliche Grundstücke zur Aufstockung ihrer Betriebsfläche zur Verfügung stehen, was zu einer Existenzgefährdung deutscher Landwirte führen könne. Die mit dem Abkommen vom November 1959 gewährte Abgabenbefreiung für Agrarprodukte führe im Zusammenhang mit dem schweizerischen Preis- und Prämiensystem in der Landwirtschaft dazu, dass schweizerische Landwirte regelmäßig die Kauf- oder Pachtpreisangebote deutscher Landwirte überbieten.
Entschließung des Bundesrates zur Entwicklung des Grundstück- und Landpachtverkehrs an der Schweizer Grenze
Drucksache 73/04 (Beschluss)