Eine Pressekonferenz anlässlich der ersten Konferenz des Ausschusses der Regionen (AdR) zum Thema Subsidiarität findet am
Donnerstag, den 27. Mai 2004, um 13.00 Uhr,
im Plenarsaal des Bundesrates,
Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin,
statt.
An der Pressekonferenz nehmen voraussichtlich teil:
- Peter Straub, Präsident des Ausschusses der Regionen und Präsident des Landtages Baden-Württemberg
- Dr. Karl-Heinz Klär, Staatssekretär, Bevollmächtigter des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, Mitglied des AdR
- Dr. Ingo Friedrich, Vizepräsident des Europäischen Parlaments
- Lord Tope, Mitglied der "Greater London Authority" und erster stellvertretender Vorsitzender der Fachkommission für konstitutionelle Fragen und Regieren in Europa
- Eberhard Sinner, Staatsminister für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen des Freistaates Bayern, Subsidiaritätsbeauftragter der deutschen AdRDelegation
Der Ausschuss der Regionen der EU veranstaltet am Donnerstag, den 27. Mai 2004, von 9.00 bis 16.30 Uhr, eine Konferenz zur Subsidiarität auf europäischer Ebene, die von Bundesratsvizepräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer und dem Präsidenten des Ausschusses der Regionen, dem baden-württembergischen Landtagspräsidenten, Peter Straub, eröffnet wird. Bei dem Treffen sollen Mechanismen zur Umsetzung und Überwachung des Subsidiaritätsprinzips erörtert werden. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die Vorschläge des Europäischen Konvents für eine europäische Verfassung, welche dem Ausschuss der Regionen und den einzelstaatlichen Parlamenten weitergehende Mitwirkungsrechte zuweisen soll.
Im Fall der Ratifikation der EU-Verfassung erhalten der Ausschuss der Regionen und die einzelstaatlichen Parlamente zum ersten Mal das Recht, die Europäische Kommission zu verklagen, wenn sie der Ansicht sind, dass die Institution ihre Rechtsetzungskompetenz überschreitet. Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme vom 12. März 2004 begrüßt, dass auch den zweiten Kammern der nationalen Parlamente ein solches Klagerecht eingeräumt wird, da erst damit eine wirksame Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips ermöglicht werde.
An der Konferenz werden Mitglieder des Ausschusses der Regionen, Mitglieder des Bundesrates und Repräsentanten der regionalen bzw. nationalen Parlamente der europäischen Mitgliedstaaten, sowie Vertreter des Europaparlaments, der Europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofs teilnehmen.
Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist die politische Versammlung, die den Regionen und Gemeinden eine Stimme in der Europäische Union verleiht.
Die 317 Mitglieder des AdRsind entweder gewählte Vertreter einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich. Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn das Mandat, auf Grund dessen jemand zum AdRMitglied ernannt wurde, nicht mehr besteht.
Weitere Informationen zum Ausschuss der Regionen finden sie auf dessen Homepage unter http://www.cor.eu.int.
Hinweis für die Presse:
Interessierte Berichterstatter sind eingeladen, an der Veranstaltung und der Pressekonferenz teilzunehmen. Voraussetzung hierfür ist eine Jahresakkreditierung des Bundestages oder des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung bzw. die Akkreditierung für die laufende Legislaturperiode. Tagesakkreditierungen sind per Fax unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Medium über die Pressestelle des Bundesrates (Fax: 01888/9100-198) möglich.
Für Rückfragen steht die Pressestelle (Telefon: 01888/9100-171) zur Verfügung.