28.06.2004

Sitzung des Vermittlungsausschusses

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat tritt am

Mittwoch, dem 30. Juni 2004, 18.00 Uhr,

Bundesrat, Leipziger Straße 3 - 4, 10117 Berlin,

Saal 1.128,

zu einer Sitzung zusammen.

Auf der Tagesordnung stehen folgende Gesetze:

  1. Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz - Zustimmungsgesetz)
  2. Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (Zustimmungsgesetz)
  3. Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz - Zustimmungsgesetz)
  4. Erstes Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes (Zustimmungsgesetz)
  5. Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung (Zustimmungsgesetz)
  6. Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zuteilungsgesetz 2007 - Einspruchsgesetz)
  7. Elftes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) (Einspruchsgesetz)
  8. Gesetz zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchses und der Berufsausbildungschancen der jungen Generation (Berufsausbildungssicherungsgesetz - Bundesrat hat Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt)

Die Vorbesprechungen finden für die

  • A-Seite in Saal 2.088 und die
  • B-Seite in Saal 2.128

jeweils um 16.30 Uhr statt.

Zu dem unter TOP 1 genannten Zuwanderungsgesetz hat die Bundesregierung am 3. Juli 2003 den Vermittlungsausschuss angerufen, nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung vom 20. Juni 2003 die Zustimmung zu dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages verweigert hat. Das Gesetz wurde seitdem in Arbeitsgruppen des Vermittlungsausschusses bzw. Unterarbeitsgruppen beraten. Die unter TOP 2 bis TOP 8 genannten Gesetze haben den Vermittlungsausschuss bereits in seiner letzten Sitzung am 17. Juni 2004 beschäftigt. Zu den unter TOP 2 bis TOP 7 genannten Gesetzen wurden die Beratungen vertagt. Zum Berufsausbildungssicherungsgesetz (TOP 8) scheiterte der erste Einigungsversuch.

Dem Zuwanderungsgesetz hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 20. Juni 2003 seine Zustimmung verweigert. Er begründete dies damit, dass der ihm vorgelegte Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages weitgehend mit dem aus der 14. Wahlperiode stammenden Gesetzentwurf identisch sei. Über dieses Gesetz habe der Bundesrat bereits in seiner Sitzung am 22. März 2002 entschieden. Das Bundesverfassungsgericht hatte es aus formalen Gründen für verfassungswidrig erachtet. Änderungen oder Ergänzungen seien in den 2003 neu vorgelegten Entwurf nicht eingeflossen.

Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (TOP 2) will der Bundesrat erreichen, dass der im Gesetz vorgesehene Anpassungspfad für die Umlage der Zahlungsansprüche auf die Flächenprämie zeitlich hinausgeschoben wird, um den Anpassungsdruck auf die Landwirte zu mildern. So soll nicht schon 2007, sondern erst 2010 mit dem Abschmelzen der Betriebsprämienanteile begonnen werden und dies dann in vier gleich großen Schritten bis 2013 erfolgen. Außerdem soll das vorgesehene Modell zur Prämiengewährung so gestaltet werden, dass Strukturbrüche insbesondere bei Milchviehbetrieben geringer ausfallen. Möglichkeiten der Weitergewährung der betriebsindividuellen Milchprämie bis 2013 und Auswirkungen auf andere Betriebe sollen zudem geprüft werden.

Das Kommunale Optionsgesetz (TOP3) soll im Vermittlungsausschuss eine grundlegende Überarbeitung erfahren. Kernpunkte der vom Bundesrat geäußerten Kritik betreffen zum Einen die Konstruktion der Organleihe, zum Anderen die mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") verbundenen finanziellen Risiken für die Kommunen. Mit der Option der Kommunen, sich für die Trägerschaft des Arbeitslosengeldes II zu entscheiden, müsse ein eigenverantwortliches Gestaltungsrecht bei der Aufgabenwahrnehmung verbunden sein. Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss werde den Kommunen jedoch die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben verwehrt, da sie in die Organisation der Bundesagentur für Arbeit eingegliedert sind.

Das Anrufungsbegehren des Bundesrates zum Betriebsprämiendurchführungsgesetz (TOP 4) bezieht sich auf Gründe, die bereits zum Gesetz zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik angeführt wurden. So soll auch hier mit dem Abschmelzen der Betriebsprämienanteile erst 2010 und nicht schon 2007 begonnen werden und eine schrittweise Zurückführung bis zum Jahr 2013 erfolgen. Außerdem soll der Kürzungsbetrag zur Bildung der nationalen Reserve nicht 1,5 Prozent sondern lediglich 1 Prozent betragen.

Zum Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung (TOP 5) hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Der Bundesrat drängt insbesondere darauf, Kompetenzüberschneidungen zu vermeiden und auf die Rechnungsaufbewahrungspflicht für private Leistungsempfänger zu verzichten. Darüber hinaus sollen gewerberechtliche Anzeige- und Eintragungspflichten wieder in den Tatbestand der Schwarzarbeit aufgenommen werden. Außerdem fordert der Bundesrat die nachhaltige Senkung von Steuern und Lohnnebenkosten, ein einfaches und transparentes Steuersystem, die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes sowie eine Beschäftigungsoffensive zur Schaffung legaler Arbeit im so genannten Niedriglohnsektor.

Zum Zuteilungsgesetz 2007 (TOP 6), das Regelungen über die Zuteilung von Treibhausgasemissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 enthält, wurde der Vermittlungsausschuss angerufen, da insbesondere Änderungsbedarf bei der so genannten Härtefallklausel besteht. So soll nach Ansicht des Bundesrates die Schwelle für das Eingreifen dieser Klausel von 25 auf 10 Prozent herabgesetzt werden, so dass eine Zuteilung auf der Basis angemeldeter Emissionen dann möglich ist, wenn eine Zuteilung auf der Grundlage historischer Emissionen wegen besonderer Umstände mindestens 10 Prozent niedriger ausfiele als in der Zuteilungsperiode zu erwarten. Zu den besonderen Umständen soll auch zählen, dass eine Anlage auf Grund konjunktureller Schwankungen zunächst nicht ausgelastet war. Schließlich soll auch eine Regelung gestrichen werden, wonach die Zuteilung an Anlagen, die dem Erfüllungsfaktor unterliegen, anteilig gekürzt werden soll, sofern die Gesamtmenge der zuzuteilenden Berechtigungen einen bestimmten Wert übersteige.

Zu dem unter TOP 7 genannten Gesetz schlägt der Bundesrat in seinem Anrufungsbegehren vor, die im Gesetzesbeschluss vorgesehene Genehmigung durch eine Meldepflicht zu ersetzen. Die Meldepflicht sei ausreichend, um die von der Bundesregierung vorgesehene Eingriffsmöglichkeit bei der Veräußerung von Unternehmen, die Kriegswaffen produzieren, zu gewährleisten. Sie sei gegenüber der Genehmigungspflicht hinsichtlich des bürokratischen Aufwandes und der möglichen investitionshemmenden Auswirkungen das weniger belastende Instrument. Der Bundesrat ist ferner der Auffassung, dass bei Anerkennung des Ziels, wehrtechnische Kernfähigkeiten in Deutschland zu erhalten, eine Begrenzung der Eingriffsmöglichkeit beim Erwerb von Unternehmen durch Gebietsfremde auf Kriegswaffen erfolgen sollte und auch ausreichend ist. So soll der Gefahr begegnet werden, dass sich die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz gegen Übernahmen negativ auf die deutsche Industrie und die Arbeitsplätze in Deutschland auswirken.

Das Berufsausbildungssicherungsgesetz (TOP 8) soll nach Ansicht des Bundesrates aufgehoben werden. Die Ausbildungsplatzabgabe sei ein völlig ungeeignetes Instrument zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsstellen für junge Menschen. Dadurch würden lediglich die Lohnnebenkosten erhöht mit der Folge, dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft weiter sinke. Darüber hinaus könne es gerade für größere Unternehmen günstiger sein, die Abgabe zu zahlen als auszubilden. Auch für die Kommunen werden bei Einführung der Ausbildungsplatzabgabe erhebliche Mehrbelastungen befürchtet. Darüber hinaus äußerte der Bundesrat Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.

Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)

Drucksache 343/03 (Beschluss)

Nichtzustimmung durch den Bundesrat

Drucksache 462/03

Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung

Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

Drucksache 285/04 (Beschluss)

Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz)

Drucksache 339/04 (Beschluss)

Erstes Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes

Drucksache 423/04 (Beschluss)

Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung

Drucksache 386/04 (Beschluss)

Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zuteilungsgesetz 2007 - ZuG 2007)

Drucksache 424/04 (Beschluss)

Elftes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

Drucksache 394/04 (Beschluss)

Gesetz zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchses und der Berufsausbildungschancen der jungen Generation

Drucksache 389/04 (Beschluss)

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