22.09.2004

Beratungen zum Gentechnikrecht und zur Bundesnotarordnung vertagt Keine Einigung zu den Luftsicherheitsaufgaben und zum Zivildienstgesetz

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag konnte sich am heutigen Abend zu keinem der Gesetze auf einen Kompromiss einigen. Die Beratungen zum Vierten Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts wurden vertagt. Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses wurde anberaumt auf Mittwoch, den 27. Oktober 2004.

Das Verfahren zum Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben und zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes wurde unter einvernehmlichem Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfristen nach drei Sitzungen ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen.

Beim Zivildienständerungsgesetz handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat hat in seiner nächsten Sitzung darüber zu entscheiden, ob er gegen das Gesetz Einspruch einlegt. Zum Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben hat der Bundesrat die Zustimmungsbedürftigkeit festgestellt, während der Deutsche Bundestag von einem Einspruchsgesetz ausgeht. Der Bundesrat hat daher in seiner nächsten Sitzung darüber zu entscheiden, ob er dem Gesetz zustimmt und gegebenenfalls vorsorglich gegen das Gesetz Einspruch einlegt.

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