Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem die Beobachtung und Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus durch eine Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern intensiviert werden soll. Hierzu soll eine gemeinsame Datei errichtet werden, in die die deutschen Sicherheitsbehörden alle Informationen einstellen, die im Zusammenhang mit dem islamistischen Extremismus und Terrorismus stehen und die sie bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben erhoben oder übermittelt bekommen haben. Die Datei soll beim Bundesamt für Verfassungsschutz errichtet werden. Neben dem Bundesamt für Verfassungschutz sollen die Landesbehörden für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter und sonstige Polizeibehörden der Länder, der Bundesgrenzschutz, der Militärische Abschirmdienst, das Zollkriminalamt sowie der Bundesnachrichtendienst alle Daten über Personen und Vorgänge einstellen.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer gemeinsamen Datei der deutschen Sicherheitsbehörden zur Beobachtung und Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus (Anti-Terror-Datei-Gesetz)
Drucksache 657/04 (Beschluss)