15.10.2004

Bundesrat fordert maßgebliche Berücksichtigung seiner Stellungnahme zu EU-Strukturpolitik

Der Bundesrat hat heute eine Stellungnahme zu einem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Reform der Strukturpolitik für den Zeitraum 2007 bis 2013 beschlossen. Er fordert darüber hinaus die maßgebliche Berücksichtigung seiner Stellungnahme in Brüssel, da im Schwerpunkt die regionale Wirtschaftspolitik und die Verwaltungsverfahren der Länder berührt werden. "Maßgebliche Berücksichtigung" bedeutet, dass die Auffassung des Bundesrates im Konfliktfall von der Bundesregierung auf europäischer Ebene als die Verhandlungsposition Deutschlands vorzutragen ist.

Inhaltlich begrüßt der Bundesrat die künftig vorgesehene Konzentration der EU-Strukturpolitik auf drei Ziele und drei Strukturfonds sowie die Absicht, den Zusammenhalt des Gemeinschaftsgebiets zu stärken, die Abwicklung der Programme zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu erleichtern und den Mitgliedstaaten und Regionen die Verantwortung für die Koordinierung der Strukturfonds zu übertragen. Er kritisiert jedoch den Vorschlag der Kommission, wonach im Rahmen der regionalen Wettbewerbspolitik und Beschäftigung auch alle Regionen außerhalb von Ziel 1 förderfähig sein sollen. Dies widerspreche der durch den Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten entstandenen Notwendigkeit, die Fördermittel zu konzentrieren. Eine Förderung solle vielmehr nur für Regionen mit besonderen sozioökonomischen Problemlagen in Betracht kommen. Der Bundesrat wendet sich zudem gegen eine Forderung des Bundes nach einer Beschränkung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit an den neuen Außen- und neuen Binnengrenzen. Er fordert außerdem die Aufnahme einer zusätzlichen Bestimmung, nach der eine Förderung von Vorhaben, die einen wesentlichen Arbeitsplatzabbau oder die Schließung einer Betriebsstätte an dem bisherigen Standort zur Folge haben, ausgeschlossen wird.

Die Europäische Kommission hat im Juli Vorschläge für fünf Verordnungen zur Reform der Strukturpolitik für den Zeitraum 2007 bis 2013 vorgelegt. Dabei handelt es sich um eine allgemeine Verordnung mit grundsätzlichen Bestimmungen über die Strukturfonds, Verordnungen über die einzelnen Fonds - den Europäischen Sozialfond, den Kohäsionsfond und den Europäischen Fond für regionale Entwicklung - und eine Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Verbunds für grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union regelt, wie die Länder und insbesondere der Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union zu beteiligen sind.

Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds

Drucksache 571/04 (Beschluss)

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.