Der Bundesrat hat heute dem Tagesbetreuungsausbaugesetz und dem Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes seine Zustimmung verweigert. Gleichzeitig legte er gegen das Tagesbetreuungsausbaugesetz vorsorglich Einspruch ein, da der Deutsche Bundestag das Gesetz nicht für zustimmungsbedürftig hält. Der Bundesrat betonte, dass er mit der grundlegenden Zielrichtung des Gesetzes - Verbesserung des Angebots der Kindertagesbetreuung - einverstanden sei, allerdings den Eingriff des Bundes in die kommunale Aufgabe der Sicherstellung eines bedarfsgerechten Versorgungsangebots ablehne. Auch sei die Finanzierungsgrundlage nicht akzeptabel.
Gegen das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft legte der Bundesrat ebenfalls Einspruch ein. Das Gesetz berge erhebliche wettbewerbsrechtliche Nachteile für deutsche Unternehmen. Es sieht eine Auffangregel für den Fall vor, dass die beteiligten Unternehmen sich nicht über den Arbeitnehmeranteil im Aufsichts- oder Verwaltungsrat der Europäischen Gesellschaft einigen können. Dann soll das weitergehende Mitbestimmungsmodell - in der Regel das deutsche - maßgebend sein. Dieses stoße jedoch bei ausländischen Investoren auf erhebliche Bedenken.
Alle drei Gesetze waren Gegenstand der Beratungen im Vermittlungsausschuss. Da die Einigungsbemühungen dort scheiterten, lagen die Gesetze dem Bundesrat in unveränderter Form vor. Der Bundesrat hat dem zustimmungsbedürftigen Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes seine Zustimmung verweigert, es kann somit nicht in Kraft treten.
Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG)
Drucksache 986/04 (Beschluss)
Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG)
Drucksache 989/04 (Beschluss)
Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze
Drucksache 987/04 (Beschluss)