Der Bundesrat befürchtet, dass durch so genannte Ein-Euro-Jobs das Ziel der Hartz IV-Reformen - eine zeitnahe Vermittlung Arbeitsloser in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu befördern - in den Hintergrund rückt. Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert, Sorge dafür zu tragen, dass diese Zusatzjobs in der Praxis ausschließlich zur befristeten, qualifizierenden Beschäftigung benutzt werden. Außerdem sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an derartigen Maßnahmen in der amtlichen Arbeitsmarktstatistik weiterhin als arbeitslos erfasst werden. Eine Grenze müsse das Instrument der Ein-Euro-Jobs dort finden, wo die Gefahr besteht, dass reguläre Arbeitsplätze verdrängt werden. Deshalb müsse unbedingt darauf geachtet werden, dass die Zusatzjobs das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen und darüber hinaus im öffentlichen Interesse liegen.
Entschließung des Bundesrates zum effizienten Einsatz der so genannten Zusatzjobs nach § 16 Abs. 3 SGB II
Drucksache 959/04 (Beschluss)