Der Bundesrat hat heute eine Entschließung gefasst, die darauf abzielt, die Grenzen des zulässigen Alkoholgenusses in der Schifffahrt einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Fortgeschrittene Erkenntnisse über die Folgen des Alkoholkonsums lassen es insbesondere vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Beanspruchung von Schiffsführern durch eine erhebliche Verkehrsverdichtung nicht mehr zu, es bei der bisherigen 0,8 Promillegrenze zu belassen. Der Bundesrat begrüßte die Ankündigung der Bundesregierung, bis zum Jahresende 2004 eine Verordnung zur Änderung der Seeschifffahrtsstraßen- Ordnung mit dem Ziel zu erlassen, die Alkoholgrenzen der Seeschifffahrt von derzeit 0,8 auf 0,5 Promille abzusenken. Ein absolutes Alkoholverbot im Zusammenhang mit dem Transport von Gefahrgütern auf See sei darüber hinaus absolut notwendig. Außerdem soll eine Rechtsgrundlage für ein Fahrverbot und für die Entziehung von Patenten und Befähigungsnachweisen eingeführt werden. Das Fahrverbot soll auch für den Straßenverkehr verhängt werden können. Zudem soll die Bundesregierung prüfen, ob die Einführung eines Zentralregisters für Ordnungswidrigkeiten im Schifffahrtsrecht im Zusammenhang mit einem dem Straßenverkehr vergleichbaren Punktesystem für die Erhöhung der Sicherheit auf deutschen Wasserstraßen unter präventiven Gesichtspunkten geeignet erscheint.
Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung der Grenzen des zulässigen Alkoholgenusses in der Schifffahrt
Drucksache 940/04 (Beschluss)