Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes über die Eidesleistung bei Einbürgerungen beim Deutschen Bundestag eingebracht. Damit soll die Einbürgerung von einer bürokratischen Amtshandlung zu einem feierlichen Akt gewandelt werden, in dem die Bedeutung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit bewusst gemacht wird. Der einzubürgernde Ausländer soll zukünftig vor der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit, also vor Aushändigung der Einbürgerungsurkunde, einen Eid leisten oder ein Gelöbnis ablegen, mit dem er sich deutlich zur Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt. Zur Eidesleistung sind alle Ausländer verpflichtet, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes über die Eidesleistung bei Einbürgerungen
Drucksache 67/05 (Beschluss)