Der Bundesrat hat heute auf Initiative Bayerns einen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht, der die Entlastung von mittelständischen Familienunternehmen von Erbschaft- und Schenkungsteuer zum Ziel hat. Hierzu wird gefordert, die auf produktiv eingesetzes Vermögen entfallende Erbschaftsteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren zu stunden und in gleichbleibenden Jahresraten unter der Voraussetzung der Betriebsfortführung gänzlich zu erlassen. Übersteigt der Wert des auf den Nachfolger übergehenden Betriebsvermögens 100 Millionen Euro, soll die Erbschaftsteuerfreistellung nicht gewährt werden. Die bisherige Entlastung des Betriebsvermögens durch Freibetrag, Bewertungsabschlag und Anwendung der Steuerklasse I unabhängig vom Verwandtschaftsgrad des Erwerbers soll aber unter den bisherigen Voraussetzungen erhalten bleiben. Der Bundesrat betont, dass Zweck der Regelung nicht "die Begünstigung einer bestimmten Personengruppe, sondern die Erhaltung der Unternehmen als Garanten von Arbeitsplätzen, als Stätte des produktiven Wachstums und in ihrer gesellschaftlichen Funktion als Ort beruflicher und sozialer Qualifikation" sei. Zudem trage die Regelung dem Umstand Rechnung, dass die Eigenkapitalausstattung mittelständischer Unternehmen vielfach unzureichend und die Möglichkeiten, Fremdkapital zu tragbaren Bedingungen zu erhalten, eingeschränkt seien.
Der Ausfall der Erbschaftsteuer in Höhe von 400 Millionen Euro soll durch die Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils für Ausschüttungen der Kapitalgesellschaften nach dem 1. Januar 2006 von 50 Prozent auf 57 Prozent gegenfinanziert werden, so dass in den Jahren 2006 und 2007 jeweils Mindereinnahmen von rund 120 Millionen Euro anfallen und ab 2008 jährlich mit Mehreinnahmen von rund 100 Millionen Euro zu rechnen ist.
Der Bundesrat nahm auch zu dem auf dem Vorschlag Bayerns basierenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sicherung der Unternehmensnachfolge Stellung. Hierbei betonte der Bundesrat die Notwendigkeit, gerade mittelständische Personenunternehmen als Garanten von Arbeitsplätzen, Stätten des produktiven Wachstums und in ihrer gesellschaftlichen Funktion als Ort beruflicher und sozialer Qualifikation von der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu entlasten, um die Fortführung des Betriebs und damit die Arbeitsplätze zu sichern. Der Bundesrat begrüßte gleichzeitig die Bereitschaft des Bundes, diese Zielsetzung ebenfalls mit einer Gesetzesinitiative zu unterstützen. In Anbetracht der äußerst angespannten Lage der öffentlichen Finanzen sei jedoch im Gesamtzusammenhang der diskutierten Maßnahmen ein Ausgleich der mit der Erbschaftsteuerentlastung verbundenen Mindereinnahmen unerlässlich.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Drucksache 341/05 (Beschluss)
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Drucksache 322/05 (Beschluss)