15.07.2005

Europaausschüsse der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten debattieren über Zukunft der EU-Verfassung

Der Vorsitzende des Bundesratsausschusses für Fragen der Europäischen Union, der baden- württembergische Europaminister Willi Stächele, vertritt den Bundesrat bei der am 17. und 18. Juli 2005 in London stattfindenden COSAC - der Konferenz der Vorsitzenden der Europaausschüsse der Parlamente der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des europäischen Parlaments.

Themenschwerpunkt soll die Debatte über die Zukunft des Europäischen Verfassungsvertrags sein, nachdem die Verfassung in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt wurde. Der Europäische Rat hat am 16./ 17. Juni eine Reflektionsphase verordnet, ohne den Ratifikationsprozess zu stoppen. "Gerade die nationalen Parlamente können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die derzeit negative Stimmungslage positiv zu beeinflussen, indem sie deutlich machen, dass der Verfassungsvertrag mehr Bürgernähe und Demokratie bringt", sagte Stächele.

Einen weiteren Schwerpunkt des Treffens bildet der Meinungsaustausch mit der Kommissions-Vizepräsidentin Wallström über das vom Verfassungsvertrag vorgesehene Frühwarnsystem zur Wahrung des Subsidiaritätsprinzips.

"Wir müssen erreichen, dass die Errungenschaften des Frühwarnsystems unabhängig vom Verfassungsvertrag in Kraft treten können", betonte Stächele. Die COSAC habe bereits im Frühjahr 2005 ein Pilotprojekt zur praktischen Überprüfung des Frühwarnsystems durchgeführt.

Die COSAC wurde am 16./17. November 1989 in Paris gegründet. Ziel des Gremiums war ursprünglich, den Meinungs- und Informationsaustausch der für EU- Angelegenheiten zuständigen Ausschüsse zu fördern und den Parlamentariern eine informelle Plattform zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu geben. Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde die COSAC im Protokoll zur Rolle der nationalen Parlamente aufgewertet. Danach kann die COSAC nunmehr dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission jeden ihr zweckmäßig erscheinenden Beitrag über die Gesetzgebungstätigkeit der Union, insbesondere zur Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und der Grundrechte vorlegen. Jede Delegation hat zwei Stimmen, so dass in Mitgliedstaaten mit einem Zwei-Kammer-System jede parlamentarische Vertretung über eine Stimme verfügt.

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.