23.09.2005

Keine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in kleineren und mittleren Unternehmen

Mit dem heute vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sollen kleine und mittlere Unternehmen von der Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten entlastet werden. Außerdem soll die Stellung des so genannten externen Datenschutzbeauftragten, einer außerhalb der verantwortlichen Stelle stehenden Person, der des internen Beauftragten gleichgestellt werden. Die Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten soll nunmehr erst dann entstehen, wenn mehr als 19 Arbeitnehmer mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Drucksache 599/05 (Beschluss)

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