Der Bundesrat hat heute einen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem zum einen die Ungleichbehandlung zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen und Betriebs- bzw. Innungskrankenkassen beendet und zum anderen die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Krankenkassenfusion konkretisiert werden sollen.
Eine Gleichbehandlung der Krankenkassen soll dadurch erreicht werden, dass der Abschluss eines Staatsvertrages auch bei der Fusion außerhalb des Bereichs von Allgemeinen Ortskrankenkassen, also bei Betriebs- und Innungskrankenkassen, erforderlich ist.
Außerdem soll zukünftig bei der Genehmigung der Fusion auch eine Rolle spielen, ob die Fusion die regionale Versorgungsstruktur gefährdet, die Leistungsfähigkeit der Kassen verschlechtert oder eine Erhöhung des Beitragssatzes nach sich zieht. Die Fusion gesetzlicher Krankenkassen wurde bisher von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder lediglich anhand formaler Voraussetzungen geprüft.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Fusionsprozessen von Krankenkassen
Drucksache 874/05 (Beschluss)
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